British Airways Anschlussflug verpasst?

Entschädigung einfordern!

Wenn sie aufgrund eines verspäteten British Airways Fluges in die unangenehme Situation kamen, dass sie ihren Anschlussflug verpasst haben, ist es empfehlenswert alle Umstände genau zu dokumentieren. Fotografieren Sie Ihr Flugticket, die Anzeigetafeln am Flughafen usw. So sind Sie auch bei etwaigen Verlust der Unterlagen in der Lage Ihren Schadensfall genau darlegen zu können. Nicht jede Verspätung am Zielflughafen berechtigt Sie automatisch für eine Entschädigung, da es Umstände geben kann auf die die Airline keinen Einfluss hat aber von Zahlungen entbinden. Nutzen Sie dazu einfach die Dienste von Entschädigungsspezialisten und lassen Sie Ihren Einzelfall kostenfrei prüfen. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision von der Entschädigung abgezogen.

Wann gibt es Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?

Zu beachten ist, dass ihnen nicht bei jedem verpassten Anschlussflug eine Entschädigungszahlung durch die British Airways zusteht. Die tatsächliche Verspätung am Zielort muss 3 Stunden betragen und der Grund der Verspätung darf nicht in einem außerordentlichen Umstand (Beispiele hierfür wären ein schweres Gewitter oder auch beispielsweise ein Vogelschlag) liegen, welchen die Fluglinie nicht verhindern konnte. Auch können Streiks oder technische Probleme am Flughafen zu Verzögerungen führen. Wichtig ist, dass nicht die Abflugzeit oder Landezeit zählt, sondern wann sich am Zielort die Türen öffnen. Auch wenn Sie umgebucht werden, der umgebuchte Ersatzflug für den verpassten Anschlussflug später abfliegt aber Sie nicht später als drei Stunden am Zielort ankommen haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Daher ist es ratsam den Flug von Spezialisten überprüfen zu lassen.

Strecke Dauer
Bis 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
1500 bis 3500 km ab 3 Stunden Verspätung
ab 3500 km ab 3 Stunden Verspätung

Grundsätzlich kann man die Entschädigung auch direkt selbst anfordern, sofern man einen entsprechenden Kontakt findet. Aus Erfahrung können wir sagen, dass das leider wenig erfolgversprechend sein wird. Man kann den Gegenbeweis für die Behauptung außergewöhnlicher Umstände schwerlich beweisen, da einem schlicht die Wetterdaten und Flugdaten fehlen. Die spezialisierten Plattformen haben alle historischen Daten der Flüge in der EU und haben auch bei den Airlines schon den Ruf, diese Daten zu haben. Hier verzichtet man zwar auf einen kleinen Teil seiner Entschädigung, allerdings spart man sich viel Arbeit und Ärger.

Wie kommen sie nun zu ihrer Entschädigung?

Die Entschädigung müssen Sie entweder direkt bei der Fluglinie geltend mache oder Sie beauftragen ein spezialisiertes Portal mit dem Fall. Hier fallen in der Regel Provisionen auf die gewährte Entschädigung an. Seien Sie darauf gefasst, dass die Airline außergewöhnliche Umstände anführen wird, welche diese von der Zahlung entbindet, obwohl diese Ihrer Meinung nach nicht vorgelegen haben. Daher ist es ratsam auf professionelle Unterstützung zu setzen.

Sollten Sie durch Flugverspätung oder verpasstem Anschlussflug am Flughafen stranden, so muss Sie die Airline am Flughafen versorgen. Kleine Häppchen für den Hunger, Telefonate oder auch Zugang zu Internet um Angehörige oder Arbeitgeber von einem verspäteten Eintreffen unterichten zu können.

Warum gibt es Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?

Die Rechte, die Fluggäste im Falle von Problemen mit ihren Flügen haben, sind weltweit durch eine Reihe von Vorschriften gesetzlich festgelegt. Das Montrealer Übereinkommen, der Sturgeon-Beschluss und die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 sind die drei wichtigsten Vorschriften. Im Februar 2004 wurde die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 verabschiedet. Im Jahr 2009 wurde die Verordnung durch die Sturgeon-Entscheidung weiter verschärft. Nach der Verordnung erhalten Reisende bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, einer Flugannullierung, einer Überbuchung oder einer Nichtbeförderung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Die Verordnung regelt auch andere Rechte von Fluggästen, wie etwa Betreuungsleistungen. In der Verordnung ist auch festgelegt, für welche konkreten Flüge diese Rechte gelten.

Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden haben die gestrandeten Passagiere von British Airways Anspruch auf unentgeltliche Betreuungsleistungen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, diese auch anzubieten, dies müssen Sie im Normalfall nicht erst einfordern. Dazu gehören kostenfreie Getränke, Essen und Kommunikation (Telefon und E-Mail), wobei gerade Kommunikation heute nicht mehr so wichtig ist, da jeder Reisende meistens ein Smartphone dabei hat. Hier ist kostenloser WLAN Zugang mit Lademöglichkeit vermutlich die ersehteste Versorgungsleistung. Die Fluggesellschaft muss auch für einen möglichen Hotelaufenthalt aufkommen, einschließlich des Transports vom Flughafen zum Hotel und zurück, wenn die Verspätung des Flugzeugs eine Übernachtung zum nächsten Tag erforderlich macht. Eine bestätigte Reservierung und ein pünktliches Erscheinen beim Check-in von British Airways sind Voraussetzungen für den Erhalt von Ausgleichsleistungen gemäß der Fluggastrechteverordnung. Wenn eine Flugverspätung absehbar und im Voraus bekannt ist, muss dies ebenfalls geschehen.

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