Flugentschädigung einfordern

So einfach können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung durchsetzen

Fluglinien sind zur Pünktlichkeit und Verlässlichkeit verpflichtet und haben Ihnen, wenn Ihr Flug nicht planmäßig ist, eine Flugentschädigung für Ihre verlorene Zeit zu leisten. Ein Überblick, im Link unten auf der Seite können Sie direkt Ihre Entschädigung geltend machen.

Flugverspätung Entschädigung einfordern

Grundlage für das Einfordern von Entschädigung?

Die rechtliche Grundlage für die Verpflichtung von Fluglinien, den Fluggästen Entschädigung für unpünktliche oder gar nicht vorgenommene Flüge und allen daraus folgenden Reiseverzögerungen zu leisten, ist seit 2004 in der Verbraucherschutz Verordnung (EG) Nr.261/2004 zu den Fluggastrechten festgelegt. Sie behandelt folgende Themen:

  • Eine Zahlung bei Nichtbeförderung gegen Ihren Willen, Flugausfall oder Flugverspätung
  • Die Verpflichtung zur angemessenen Versorgung durch die Airline in der Wartezeit
  • Den Anspruch auf Stornierung oder Umbuchung im Anlassfall
  • Die Verpflichtung der Airlines die Fluggäste über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren
  • Die Verpflichtung zur vorrangigen Beförderung für Personen mit eingeschränkter Mobilität, deren Begleitung und Kindern ohne Begleitung

Wem steht eine Flugentschädigung zu und welche Flüge sind erfasst?
Jedem Fluggast, der ein gültiges Beförderungsdokument besitzt – egal ob in Papier- oder digitaler Form und dafür bezahlt hat. Als Zahlung gilt auch der Erwerb im Rahmen eines allgemein zugänglichen Kundenbindungsprogrammes (z.B. mit Bonusmeilen) oder durch ein anderes Werbeprogramm vergünstigt. Reist der Fluggast kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif, der der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, z. b. mit einem Mitarbeiterticket, fällt er nicht unter die VO.

Überprüfen Sie hier, ob Ihr Flug unter die Fluggastrecht Verordnung fällt:

Ankunft/Abflug Airline mit Hauptsitz in der EU Airline mit Hauptsitz außerhalb der EU
1. Abflug- und Ankunftsflughafen außerhalb der EU Nein Nein
2. Abflugflughafen außerhalb und Ankunftsflughafen innerhalb der EU Ja Nein
3. Abflugflughafen innerhalb und Ankunftsflughafen außerhalb der EU Ja Ja
4. Abflug- und Ankunftsflughafen innerhalb der EU Ja Ja

In welchen Fällen steht Flugentschädigung zu?

Flugentschädigung kann man in drei Fällen einfordern:
1. Bei Flugausfall: Darunter versteht man auch nennenswerte Verschiebungen der Start oder Landezeit des Ersatzfluges. Tipp: Lassen Sie sich am Schalter den Ausfall bestätigen, um Ihr pünktliches Erscheinen– mindestens 45 Minuten vor Abflug bescheinigen zu lassen. Prüfen Sie hier:

Wann wurden Sie über den Flugausfall informiert? Zeitpunkt der Landung des Ersatzfluges am Endziel Entschädigungsanspruch?
mehr 14 Tage vor Abflug - kein Anspruch
7 bis 14 Tage vor Abflug mehr als 2 Stunden früher gestartet und/oder mehr als 4 Stunden später gelandet Anspruch vorhanden
7 bis 14 Tage vor Abflug max. 2 Stunden früher gestartet und/oder max. 4 Stunden später gelandet kein Anspruch
0 bis 7 Tage vor Abflug mehr als 1 Stunde früher gestartet und/oder mehr als 2 Stunden später gelandet Anspruch vorhanden
0 bis 7 Tage vor Abflug max. 1 Stunde früher gestartet und/oder max. 2 Stunden später gelandet kein Anspruch

2. Bei Flugverspätung steht Ihnen ab drei Stunden eine Entschädigung entsprechend der Flugdistanz zu. Dieser Verspätungszeitraum wird bemessen vom ursprünglich geplanten Start bis zum Zeitpunkt der Öffnung der Kabinentür am Zielort.
3. Bei Nichtbeförderung gegen Ihren Willen, d.h. bei Vorliegen eines gültigen Tickets, Reisedokumentes und keinen persönlich entgegenstehenden Flugvoraussetzungen wird Ihnen das Boarding verweigert. Auch in diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Flugentschädigung entsprechend der Flugdistanz. Die Höhe der Ausgleichszahlung vermindert sich um 50%, wenn es der Airline gelingt, einen Ersatzflug je nach Distanz in 2, 3 oder 4 Stunden zu organisieren.

In allen Fällen steht Ihnen während der Wartezeit angemessene Betreuung zu und ab einer Dauer von 5 Stunden dazu auch ein Rücktrittsrecht. Auf dem Flughafen übernachten muss man dank dieser Verordnung auch nicht mehr. Die Leistungen während der Wartezeit im Überblick:

Wartezeit Strecke Anspruch
ab 2 Stunden Wartezeit bis 1.500 km Flugstrecke kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
ab 3 Stunden Wartezeit 1.500 bis 3.500 km Flugstrecke kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
ab 4 Stunden Wartezeit ab 3.500 km Flugstrecke kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
ab 5 Stunden Wartezeit alle Flüge Rücktritt von der Beförderung und Rückerstattung des Flugpreises
Flug erst am nächsten Tag alle Flüge Übernachtung im Hotel inkl. Transfer

Zu Ihrer Entschädigung kommen Sie einfach

Klicken Sie auf den Link im unteren Bereich der Seite und Sie können direkt unter Angabe Ihrer Flugnummer und dem Flugdatum Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen und sofort einfordern.

Rechtsgrundlagen

Neben der Fluggastrechteverordnung EU-Verordnung 261/2004 gibt es noch weitere Grundlagen und Urteile, welche Ihren Anspruch gegenüber Airlines legitmieren. Neben dem Sturgeon-Urteil aus dem Jahre 2009 gibt es noch das Montrealer Übereinkommen aus 1999, welche Rechte der Passagiere klar definiert und auch Entschädigungshöhen festlegt. Es werden auch außergewöhnliche Umstände festgelegt, welche die Airlines von Entschädigungszahlungen befreien.

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