Grundlage für das Einfordern von Entschädigung?
Die rechtliche Grundlage für die Verpflichtung von Fluglinien, den Fluggästen Entschädigung für unpünktliche oder gar nicht vorgenommene Flüge und allen daraus folgenden Reiseverzögerungen zu leisten, ist seit 2004 in der Verbraucherschutz Verordnung (EG) Nr.261/2004 zu den Fluggastrechten festgelegt. Sie behandelt folgende Themen:
- Eine Zahlung bei Nichtbeförderung gegen Ihren Willen, Flugausfall oder Flugverspätung
- Die Verpflichtung zur angemessenen Versorgung durch die Airline in der Wartezeit
- Den Anspruch auf Stornierung oder Umbuchung im Anlassfall
- Die Verpflichtung der Airlines die Fluggäste über Ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren
- Die Verpflichtung zur vorrangigen Beförderung für Personen mit eingeschränkter Mobilität, deren Begleitung und Kindern ohne Begleitung
Wem steht eine Flugentschädigung zu und welche Flüge sind erfasst?
Jedem Fluggast, der ein gültiges Beförderungsdokument besitzt – egal ob in Papier- oder digitaler Form und dafür bezahlt hat. Als Zahlung gilt auch der Erwerb im Rahmen eines allgemein zugänglichen Kundenbindungsprogrammes (z.B. mit Bonusmeilen) oder durch ein anderes Werbeprogramm vergünstigt. Reist der Fluggast kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif, der der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, z. b. mit einem Mitarbeiterticket, fällt er nicht unter die VO.