Gepäck verloren, kaputt oder verspätet?

Probleme mit dem Gepäck

Kaum etwas, das ärgerlicher ist, als Gepäckprobleme bei der Ankunft am Flughafen. Dabei kann der Schaden durchaus vielfältig sein. So kann das Gepäck gänzlich verschwinden bzw. gestohlen werden, es kann beim Umladen in das falsche Flugzeug gelangt sein oder Koffer bzw. Taschen können beschädigt ankommen. Last but not least ist auch eine Verwechslung bei der Gepäckabholung möglich. Dies ist besonders dann gerne der Fall, wenn dein Gepäck eine Standardfarbe und keine besonderen Merkmale hat. Was tun, ist nun die Frage. Wir haben die besten Tipps für alle Problemfälle gesammelt:
Egal um welchen Schaden es sich handelt – wichtig ist es, in jedem Fall eine zeitgerechte Anzeige (innerhalb von 21 Tagen bzw. bei Beschädigung von 7 Tagen) zu erstatten. Werden diese Fristen nicht eingehalten, dann haften die Airlines nicht.

Handgepäck bei Billigfliegern

Verloren gegangenes Gepäck

Zuerst einmal – keine Panik. Nur etwa 5 % des als vermisst gemeldeten Gepäcks wird nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Verlustanzeige gefunden. Deine Chancen stehen also gut, dass der Koffer wieder auftaucht. Auch wenn er ärgerlicherweise nicht mit dir gemeinsam angekommen ist. Dennoch gilt es natürlich sofort zu handeln, wenn das Gepäckband leer bleibt. Du solltest unverzüglich den Schalter deiner Airline aufsuchen und den Verlust melden. Meist gilt es zuerst ein PIR–Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen. Danach folgt die schriftliche Verlustanzeige. Es ist hilfreich, wenn du deinen Koffer samt Inhalt möglichst detailliert beschreiben kannst. Förderlich sind natürlich auch besondere Merkmale, mit denen das Gepäckstück rasch identifiziert werden kann (eine auffällige Farbe, Sticker am Koffer …). Das Personal beim „Lost and found Schalter“ benötigt zudem dein Flugticket auf das beim Checken-In der Streifen mit der Registrierungsnummer für jedes Gepäckstück geklebt wurde. Ist das Gepäckstück verschlossen, benötigt das zuständige Personal am Flughafen auch die Zahlenkombination für dein Nummernschloss bzw. den Schlüssel. Damit kann der Zoll bei Bedarf den Inhalt kontrollieren.

Taucht der Koffer wieder auf, wird er dir (ehest möglich) kostenfrei bis zur Haustüre geliefert. Dafür musst du deine Anschrift hinterlassen.

Bleibt das Gepäck verschwunden (nach 21 Tagen gilt ein Gepäckstück offiziell als verloren), steht dir meist ein Schadenersatz zu. Der Maximalbetrag, mit dem die Fluglinien haften, liegt bei ca. 1.300 € bis 1.400 €. Dabei gilt immer: es wird nur der Zeitwert vom Inhalt und nicht der Anschaffungspreis herangezogen. Es ist daher zu empfehlen, nicht die teuersten Kleidungsstücke und Accessoires einzupacken. Hast du das dennoch vor, dann empfiehlt sich eine entsprechende Reiseversicherung. Alternative kannst du (meist gegen entsprechenden Aufpreis) besonders wertvollen Gepäckinhalt auch bei deiner Airline deklarieren. Mit beiden Varianten kannst du die Haftungsobergrenze elegant, wenn auch kostenpflichtig, umgehen.

Übrigens gibt es keinen erwähnenswerten Unterschied zwischen Premium und Billigairlines was die Zuverlässigkeit beim Gepäck angeht.

Peilsender im Gepäck

Wer hätte das nicht gerne: Einen Peilsender im Gepäck, der einem mittels App sagt, wo das Gepäckstück sich gerade befindet oder wo es sich zuletzt aufgehalten hat. Klingt nach Science Fiction? Mitnichten, mit Apple Airtag oder anderen Gadgets anderer Hersteller ist dies im Grund einfach möglich. Mittlerweile haben die Airlines und Flughäfen entsprechende Richtlinien erlassen, dass das mitführen der Tracker erlaubt.

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Beschädigtes Gepäck

Manchmal kommt der Koffer zwar wunschgemäß an, er – und manchmal auch der Inhalt - sind aber stark beschädigt. Generell ist es so, dass die Fluggesellschaften (gemäß dem Übereinkommen von Montreal) für Schäden am Gepäck haften. Dies gilt weltweit und unabhängig davon, ob sie den Schaden selbst verursacht haben. Sondergepäck (wie z.B. Sportgeräte oder Musikinstrumente) muss entsprechend gut verpackt werden. Ansonsten übernimmt die Airline keine Haftung dafür.

Anspruch auf Entschädigung haben aber nur die Passagiere, die:

  • Den entstandenen Schaden innerhalb einer gewissen Frist (meist nur 7 Tage) bei der Airline melden.
  • Eine schriftliche Schadensmeldung (im Optimalfall mit Foto des Schadens) bei der Airline einreichen (in diesem Fall ist NICHT der „lost-and-found-Schalter“ zuständig). Eine E-Mail reicht für eine Schadensmeldung allerdings nicht aus.

Auch hier gilt, wie beim verlorenen Gepäck, ein maximaler Schadenersatz von bis zu 1.300 € bis 1.400 €. Ebenso wird in diesem Fall der Zeitwert von Gepäck und Inhalt berücksichtigt. Möchtest du dein kaputt gegangenes Gepäckstück reparieren lassen, so musst du der Airline die Gelegenheit geben, dies selbst zu übernehmen. Damit spart sich die Fluglinie in der Regel Kosten. Der Grund dafür - die meisten Airlines arbeiten mit lokalen Partnern, die den Schaden günstig und rasch beheben.

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Dein Koffer kommt mit Verspätung an

Kommt dein Koffer zwar am Urlaubsort an, dies aber nicht zeitgleich mit dir, gilt auch hier das Abkommen von Montreal. Bis dein Gepäckstück eintrifft, hast du das Recht, dich am Urlaubsort mit den notwendigsten Dingen einzudecken. Diese kannst du dann deiner Fluglinie in Rechnung stellen. Was notwendige Dinge sind, hängt natürlich auch von der Art deiner Reise ab (Badeurlaub, Geschäftsreise, …). Auf jeden Fall versteht man darunter Hygieneartikel und etwas Kleidung. Einige Airlines geben auch von sich aus „Overnight-Kits“ mit den wichtigsten Toilettartikeln aus.

Kommt dein Gepäck am Heimatflughafen nicht an, sind im Normalfall weniger Ersatzeinkäufe notwendig. Daher bist du bei der Anschaffung von Ersatzgegenständen verpflichtet, deine Ausgaben möglichst gering zu halten.

Besonders oft gibt es Verspätungen beim Gepäck, wenn du keinen Direktflug gebucht hast. In diesem Fall kann es hilfreich sein, einen Aufkleber mit „Fragile (zerbrechlich)“ auf dem Koffer zu platzieren. Rücksichtsvolles Personal wird diesen dann eher zum Schluss verladen, um Beschädigungen des Inhaltes zu vermeiden. Damit liegt dein Koffer im Stauraum obenauf und wird beim Umladen zuerst gesehen.

Um die Kosten rückerstattet zu bekommen, die durch die Verspätung des Gepäcks entstanden sind, musst du:

  • eine schriftliche Anzeige erstatten
  • Kopien von Ticket, Boardingpass, Gepäcksabschnitt, PIR und den Rechnungen für deine Ausgaben der Anzeige beilegen
  • die Anzeige innerhalb der entsprechenden Fristen bei der Airline abgeben

Montrealer Übereinkommen Gepäckverlust

Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung von Fluggesellschaften bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung von aufgegebenem Gepäck. Im Falle des Gepäckverlustes sieht das Montrealer Übereinkommen vor, dass die Fluggesellschaft für den Schaden haftet, es sei denn, sie kann beweisen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um den Verlust des Gepäcks zu vermeiden. Die Haftung der Fluggesellschaft für den Gepäckverlust ist jedoch begrenzt. Das Montrealer Übereinkommen sieht eine Obergrenze für die Haftung der Fluggesellschaft vor. Diese Haftungsbegrenzung beträgt derzeit 1.288 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Passagier, was derzeit etwa 1.600 EUR entspricht (Stand: 2021). Die Haftung der Fluggesellschaft für den Gepäckverlust hängt von Faktoren ab, wie zum Beispiel der Entfernung des Fluges oder die geltenden Gesetze in dem Land, in dem der Flug startet oder landet. Einige Fluggesellschaften können auch freiwillig höhere Entschädigungen für den Gepäckverlust anbieten, als vom Montrealer Übereinkommen vorgeschrieben. Im Falle eines Gepäckverlustes sollten Sie umgehend bei der Fluggesellschaft eine schriftliche Schadensmeldung einreichen und den Verlust des Gepäcks innerhalb von 21 Tagen nach der Gepäckaufgabe bei der Fluggesellschaft melden.

Tipps um den Ärger möglichst gering zu halten

  • Lege dir schon zuhause eine Liste mit den Inhalten deines Koffers an. Damit kannst du genau angeben, was dir im Verlustfall fehlt. Hilfreich sind auch Fotos von den gepackten Utensilien.
  • Zu wissen, welcher Marke der Koffer angehört, ist beim „lost-and-found Schalter“ von Vorteil. Mit der Farbe alleine, tun sich die Mitarbeiter der Airline bei der Identifizierung schwer.
  • Kennzeichne deine Gepäckstücke mit auffälligen Accessoires. Damit beugst du einer Verwechslung am Flughafen vor und erkennst den Koffer auch selbst rascher. Ein zusätzlicher Bonus - auch Kofferdiebe nehmen lieber unauffälliges Gepäck mit.
  • Stelle sicher, dass dein Name, deine Adresse und auch deine Telefonnummer auf einem Kofferetikett notiert sind.
  • Wichtige Reiseunterlagen, Schlüssel, Fotoapparat, Schmuck und Dokumente solltest du immer im Handgepäck mitführen.
  • Vermeide es, besonders teuren Inhalt in deinem Gepäck zu befördern, wenn dieses nicht zusätzlich versichert ist.
  • Hebe alle Rechnungen vom Urlaubsort im Handgepäck auf. Hast du etwas gekauft, das beim Rückflug verschwindet oder beschädigt wird, hast du die entsprechenden Belege gleich bei der Hand.
  • Versperre deinen Koffer mit einem Nummernschloss falls es sonst keine Möglichkeit dazu gibt. Dies ist zwar auch nur eine Alibihandlung, aber im Zweifelsfall werden sich Diebe eher an Gepäck halten, welches einfacher zu öffnen ist.
  • Idealerweise fotografierst du jedes Gepäckstück vor Aufgabe, dann hast du auch einen Beweis, dass das Gepäckstück wirklich dir gehört. Auch für die Mitarbeiter am Ankunftsflughafen, welche weder Englisch noch deine Sprache sprechen, ist ein Bild mehr als 1.000 Worte.

Fazit

Da hast du deinen Urlaub oder deine Geschäftsreise penibel geplant, mittels Online Check-In dir einen guten Platz im Flugzeug gesichert um dann am Ankunftsort festzustellen, dass dein Gepäck nicht angekommen ist. Aber Kopf hoch: Oftmals tauchen die Gepäckstücke wieder auf und im Fall der Fälle gibt es eine Entschädigung und in der Regel helfen einen die Airlines gut über die erste Zeit.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Schadenersatz bei verlorenem Gepäck?
Ein maximaler Schadenersatz liegt bei ca. € 1.300,- bis 1.400,- je nach Airline. Es wird allerdings der Zeitwert des Inhalts zur Berechnung herangezogen.
Ab wann gilt ein Gepäckstück als verloren?
Nach 21 Tagen gilt ein Gepäckstück offiziell als verloren und muss von der Airline ersetzt werden.