Allgemeines rund um den Zoll:
Generell unterscheidet man bei den EU-Zollsätzen folgende Zollarten:
- Wertzölle: sind Abgaben, die nach einem festgelegten Prozentsatz des Zollwerts einer Ware bemessen werden. Das gilt z.B. wenn die Luxusuhr in Dubai gekauft wurde.
- Spezifische Zölle: hier wird als Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden Zoll eine spezifische Größe, wie z.B. das Gewicht, die Fläche, das Volumen oder der Alkoholgehalt herangezogen
- Mischzölle: sind eine Kombination der beiden oben genannten Zollsätze (Wertzoll und spezifischer Zoll)
Besondere Zollsätze sind nur anzuwenden, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, z.B. Präferenzzollsätze, Zollaussetzungen und Kontingentszollsätze.
Über die geltenden Zollbestimmungen hinaus hat die Europäische Union aber auch mit zahlreichen Ländern ergänzende Präferenzabkommen geschlossen. Diese sehen Zollbegünstigungen für bestimmte Produkte oder Rohstoffe aus den jeweiligen Ländern vor. Einen Überblick über die verschiedensten Präferenzabkommen findest du hier - www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Praeferenzabkommen.html.
Die Einnahmen aus den Zöllen in der EG, haben im Jahr 2016 € 131,9 Milliarden ausgemacht. Auch wenn du als Reisender über Zölle und Abgaben schimpfen magst, solltest du nicht auf die vielen Vorteile vergessen, die umfangreiche Zollüberprüfungen für die Sicherheit innerhalb der EU und in deinem Heimatland mit sich bringen. Dazu gehören u.a.: