Zollbestimmungen am Flughafen

Einfuhrumsatzsteuer und mehr

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Zollbestimmungen innerhalb der EU-Mitgliedsländer und Zollbestimmungen bei der Ein- und Ausreise in Drittländer, die strenger sind, als die Zollbestimmungen im EU-Raum. Hier findest du einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen.

Zollbestimmungen am Flughafen

Allgemeines rund um den Zoll:

Generell unterscheidet man bei den EU-Zollsätzen folgende Zollarten:

  • Wertzölle: sind Abgaben, die nach einem festgelegten Prozentsatz des Zollwerts einer Ware bemessen werden. Das gilt z.B. wenn die Luxusuhr in Dubai gekauft wurde.
  • Spezifische Zölle: hier wird als Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden Zoll eine spezifische Größe, wie z.B. das Gewicht, die Fläche, das Volumen oder der Alkoholgehalt herangezogen
  • Mischzölle: sind eine Kombination der beiden oben genannten Zollsätze (Wertzoll und spezifischer Zoll)

Besondere Zollsätze sind nur anzuwenden, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, z.B. Präferenzzollsätze, Zollaussetzungen und Kontingentszollsätze.
Über die geltenden Zollbestimmungen hinaus hat die Europäische Union aber auch mit zahlreichen Ländern ergänzende Präferenzabkommen geschlossen. Diese sehen Zollbegünstigungen für bestimmte Produkte oder Rohstoffe aus den jeweiligen Ländern vor. Einen Überblick über die verschiedensten Präferenzabkommen findest du hier - www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Praeferenzabkommen.html.

Die Einnahmen aus den Zöllen in der EG, haben im Jahr 2016 € 131,9 Milliarden ausgemacht. Auch wenn du als Reisender über Zölle und Abgaben schimpfen magst, solltest du nicht auf die vielen Vorteile vergessen, die umfangreiche Zollüberprüfungen für die Sicherheit innerhalb der EU und in deinem Heimatland mit sich bringen. Dazu gehören u.a.:

  • Die Bekämpfung von Menschenhandel, Rauschgift- oder Waffenschmuggel
  • Eine Eindämmung von illegaler Beschäftigung
  • Die Sicherung des Artenschutzes und des europäischen Kulturerbes
  • Verstärkte Verfolgung von Produktpiraterie (Plagiate)
  • Das Überwachen von grenzüberschreitendem Bargeld
  • Der Schutz von Umwelt, Gesundheit und Sicherheit (z.B. keine Einfuhr von kontaminierten Lebensmitteln)

Zu beachten: Bei einer Einreise über ein anderes Mitgliedsland der Europäischen Union sind dessen geltende besondere Vorschriften einzuhalten.

Innerhalb der EU

Dank der Zollunion der EU gehören Zölle an den Grenzen zwischen den einzelnen EU-Ländern der Vergangenheit an. Zudem wurde im Rahmen des Freihandelsabkommens in Europa ein einheitliches System für Einfuhrzölle auf Importe in die EU geschaffen.

Das heißt für den „normalen“ Touristen: Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union können grundsätzlich Waren für den eigenen, privaten Gebrauch zollfrei mitgenommen werden. Daher gilt für Waren, die du innerhalb der EU gekauft hast, der sogenannte "freie Verkehr". Die im Kaufpreis enthaltenen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer und mögliche weitere Steuern wie z.B. die Alkohol-, die Bier- oder die Tabaksteuer) wurden bereits in jenem EU-Staat eingehoben, in dem du das jeweilige Produkt gekauft und bezahlt hast. Solche Waren darfst du in deinem Reisegepäck innerhalb der EU (es gilt jedoch auch hier die Besonderheiten einzelner Staaten zu beachten) frei mitführen, ohne dass dafür nochmals Zölle oder Abgaben bezahlt werden müssen.

Für bestimmte Produkte (wie z.B. Lebensmittel - Fleisch oder Milcherzeugnisse), Alkohol, Tabakwaren und Kaffee gibt es jedoch festgelegte Maximalgrenzen. Die erlaubten Freimengen sind jedoch relativ hoch (z.B. 110 Liter Bier oder 800 Stück Zigaretten) bemessen und somit sollte die zulässige Menge – so sie wirklich nur für den privaten Gebrauch gedacht ist – ausreichend sein. Manche EU-Länder beschränken die Anzahl der Zigaretten, die man aus anderen EU-Ländern mitnehmen darf, wenn in diesen noch nicht der Verbrauchsteuer-Mindestsatz gilt. Diese Höchstmenge darf jedoch 300 Stück Zigaretten nicht unterschreiten. Wer bei einer Zoll-Kontrolle mit größeren Mengen als erlaubt ertappt wird, der muss natürlich mit Strafen rechnen.

Die Zollunion ist als einheitlicher Handelsraum konzipiert, in dem alle Waren frei verkehren können. Dies ist auch unabhängig davon, ob sie innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurden oder ob sie aus Nicht-EU-Ländern importiert wurden. Für eine Ware von außerhalb der EU, beispielsweise eine in China produzierte und von dort importierte Waschmaschine, wird in der Regel bereits dann Zoll entrichtet, wenn sie in die EU eingeführt wird. Ab dann fallen keine weiteren Zölle oder Kontrollen mehr an.


Hinweis:
Wenn du unter 17 Jahre alt bist, gelten beim Zoll strengere Richtlinien. Diese können auch von Land zu Land unterschiedlich sein. Erkundige dich daher möglichst zeitgerecht über die geltenden Einfuhrbestimmungen in deiner Heimat, bevor du eine Reise antrittst.

Einreise aus Nicht-EU Ländern in die EU

An den Außengrenzen der EU wird auf Waren aus Drittländern (Nicht-EU-Ländern) ein gemeinsamer Zolltarif eingehoben. Es können bei Einreisen aus Nicht-EU-Staaten in die Europäische Union aber auch nichtkommerzielle Produkte in eingeschränkten Mengen zoll-, mehrwertsteuer- und verbrauchssteuerfrei eingeführt werden. Die Einfuhren gelten dann als nichtkommerziell, wenn sie nur gelegentlich erfolgen.

Souvenirs aus dem Urlaubsland können ohne Entrichtung von Mehrwertsteuer, Zoll oder sonstigen Abgaben eingeführt werden. Du musst dabei aber beachten, dass jeder EU-Staat selbst über die erlaubten Grenzmengen entscheidet. So gilt z.B. in Deutschland ein erlaubter Warenwert von € 430.- für Flugreisende (über 15 Jahren). Flugreisende unter 15 Jahren dürfen gemäß Zollbestimmungen der Europäischen Union maximal Waren im Wert von € 175.- (in manchen Ländern € 150.-) zollfrei importieren. Zudem gibt es für bestimmte Produkte mengenbezogene Grenzwerte die nicht überschritten werden dürfen (z.B. 16 Liter Bier oder 200 Zigaretten). Die Mengen sind dabei geringer, als die zulässigen Mengen bei Reisen innerhalb der EU. Zölle bzw. Steuern werden auch bei der Einreise aus einem Drittland erst beim Überschreiten der geltenden Grenzwerte erhoben. Zu beachten gilt auch, dass mehrere Reisende ihre Freigrenzen nicht zusammenrechnen dürfen (auch der Wert eingeführter Produkte kann z.B. nicht auf eine Reisegruppe aufgeteilt werden).

Zu beachten: Wenn du jünger als 17 Jahre bist, hast du kein Recht auf eine steuerbefreite Einfuhr von Tabak bzw. Alkohol.

Es besteht zudem bei Grenzüberschreitung in bzw. außerhalb der Europäischen Union eine Anmeldepflicht, wenn du € 10.000.- oder mehr an Bargeld mitführst.
Trotz gemeinsamer EU-Bestimmungen kann es vorkommen, dass der Import von bestimmten Waren nach besonderen gemeinschaftlichen bzw. einzelstaatlichen Rechtsvorschriften beschränkt oder gänzlich untersagt ist.

Übersiedlung von außerhalb der EU in die EU

Willst du von einem Drittland in die EU übersiedeln und nicht bloß einreisen, so gelten wieder andere Bestimmungen.
Als Übersiedlungsgut zählen nur gebrauchte Waren. Diese Waren sind abgabefrei. Die gebrauchten Waren müssen zu deinem Eigenbedarf bestimmt sein und sich in deinem Besitz befinden. Außerdem musst du deinen Hauptwohnsitz in die EU verlegen und darfst die eingeführten Waren die kommenden zwölf Monate niemand anderem überlassen.

Zu Übersiedlungsgut zählt in erster Linie:

  • Hausrat (Möbel, persönliche Gegenstände, Bekleidung, diverse Geräte)
  • Motor- bzw. Fahrräder, Kraftfahrzeuge samt Anhänger, Camping-Ausrüstung, Boote …)
  • Haustiere aber auch Reittiere (z.B. Pferd)
  • tragbare Instrumente für eine freiberufliche oder handwerkliche Tätigkeit zur Ausübung deines Berufs

Für folgende Waren musst du generell eine Zollanmeldung abgeben :

  • Für Waren, die nicht für den Eigenbedarf gedacht sind
  • Bei außerhalb der EU gekauften Waren, welche die Freimengen für Tabakprodukte, Alkoholika, nicht schäumenden Wein, Bier und Arzneimittel sowie die Freigrenze für andere Waren überschreiten
  • Für all jene Waren, die diversen Einfuhrverboten oder Einfuhrbeschränkungen unterliegen

Trotz erhöhter Vereinheitlichung von Zollmaßnahmen seit dem Entstehen der EU empfiehlt es sich immer, dass du dich über die aktuellen Einfuhrbestimmungen im Einreiseland zeitgerecht informierst.

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