Die rechtlichen Bestimmungen
Grundsätzlich hat man als Passagier im Flugzeug den Anordnungen des Bord-Personals Folge zu leisten. Für deutsche Luftfahrzeuge gelten vor allem die Bestimmungen des § 12 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG). Diese besagen, dass derjenige, der sich nicht an die Anordnungen des Piloten oder seiner Besatzung hält, oder mit Gewalt bzw. durch Androhung von Gewalt Widerstand leistet, mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder mit empfindlichen Geldstrafen belangt werden kann (§20 Abs.2 LuftSiG).
Der Pilot hat also eine luftpolizeiliche Hoheitsgewalt, die er ausübt, um:
- die Sicherheit des Flugzeuges und der darin befindlichen Personen bzw. Sachen zu gewährleisten
- die Ordnung an Bord des Flugzeuges sicherzustellen
Da die Sicherheit und die Ordnung im Passagierraum gesetzesgemäß oberste Priorität haben, können der Pilot und seine Crew natürlich auch betrunkenen Passagieren den Zutritt in die Maschine und damit den Antritt des Fluges verweigern (Beförderungsverweigerungsrecht). Dies gilt auch dann, wenn der Passagier in Besitz eines gültigen Tickets ist. Zudem hat die Crew an Bord das Recht, angetrunkenen Passagieren alkoholische Getränke abzunehmen.
Interessant ist auch die Beweislastumkehr, wenn ein Fluggast im Nachhinein bestreitet alkoholisiert gewesen zu sein. Leugnen alleine hilft hier nicht – der Passagier muss seine Aussage beweisen können.