Was fällt unter den Begriff Waffe und Gefahrengut?
Definition Gefahrengüter: Gefährliche Güter sind all jene Stoffe oder Gegenstände, die durch ihre Natur, ihre Eigenschaften oder ihren Zustand im Zusammenhang mit einem Transport Gefahren für die öffentliche Sicherheit bzw. Ordnung mit sich bringen können. Dies gilt insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren sowie anderen Sachen.
Im Rahmen der Abfertigung von Flügen sind für bestimmte Arten von Gütern einige Vorschriften einzuhalten. Da von manchen Frachtgegenständen eine Gefahr ausgehen kann, werden sie ganz allgemein als "Gefährliche Güter" oder "dangerous goods" bezeichnet. Es gibt aber auch Waren, die als so gefährlich eingestuft werden, dass deren Transport im Flugzeug generell nicht erlaubt ist.
Gefahrengüter werden gemäß ihrer Beschaffenheit in unterschiedliche Klassen unterteil. Dazu gehören:
- Gegenstände mit Explosivstoff und explosive Stoffe
- Gase
- Entzündbare flüssige Stoffe
- Entzündbare feste Stoffe
- Entzündend wirkende Stoffe
- Ansteckungsgefährdende und giftige Stoffe
- Radioaktive Stoffe
- Ätzende Stoffe
- Weitere gefährliche Stoffe bzw. Gegenstände
Waren, die im Flugzeug transportiert werden sollen, müssen entsprechend der jeweiligen Gefahrengutklasse speziell verpackt und gekennzeichnet werden (mittels dauerhaft erkennbarer UN-Spezifikationsmarkierung). Zu den gefährlichen Gegenständen gehören aber natürlich auch Waffen. Darunter fallen aber nicht nur Schusswaffen oder offensichtlich als Waffen erkennbare Gegenstände wie Schwerter, Degen usw. sondern auch all jene Gegenstände, die auch als Waffen genutzt werden können (wie z.B. Golfschläger, Baseballschläger, Nagelscheren ab einer gewissen Länge, Spritzen …).