Gefahrenguttransporte mittels Flugzeug

Gefährliche Güter per Luftverkehr

Was muss ich beachten, wenn ich Waffen oder andere gefährliche Güter mitnehmen möchte?

Es klingt für den normalen Reisenden eher unnötig. Wer nimmt schon eine Waffe oder Gefahrengüter mit in den Urlaub oder auf die Geschäftsreise mit? Dennoch gibt es zahlreiche Gründe bzw. Gelegenheiten, bei denen auch Außergewöhnliches mit im Gepäck ist. So zu Beispiel bei einer Übersiedlung, einer Jagdreise oder einem Flug zu einem Wettkampf, bei dem derartige Utensilien zur Verwendung kommen. Wie transportiert man aber nun solche Güter? Fallen zusätzliche Kosten an oder kann eine Waffe im Rahmen der Gepäck-Freigrenze transportiert werden? Dies alles und noch viel mehr, erfährst du im folgenden Bericht.

Waffentransport im Flugzeug

Was fällt unter den Begriff Waffe und Gefahrengut?

Definition Gefahrengüter: Gefährliche Güter sind all jene Stoffe oder Gegenstände, die durch ihre Natur, ihre Eigenschaften oder ihren Zustand im Zusammenhang mit einem Transport Gefahren für die öffentliche Sicherheit bzw. Ordnung mit sich bringen können. Dies gilt insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für das Leben und die Gesundheit von Menschen, Tieren sowie anderen Sachen.

Im Rahmen der Abfertigung von Flügen sind für bestimmte Arten von Gütern einige Vorschriften einzuhalten. Da von manchen Frachtgegenständen eine Gefahr ausgehen kann, werden sie ganz allgemein als "Gefährliche Güter" oder "dangerous goods" bezeichnet. Es gibt aber auch Waren, die als so gefährlich eingestuft werden, dass deren Transport im Flugzeug generell nicht erlaubt ist.

Gefahrengüter werden gemäß ihrer Beschaffenheit in unterschiedliche Klassen unterteil. Dazu gehören:

  • Gegenstände mit Explosivstoff und explosive Stoffe
  • Gase
  • Entzündbare flüssige Stoffe
  • Entzündbare feste Stoffe
  • Entzündend wirkende Stoffe
  • Ansteckungsgefährdende und giftige Stoffe
  • Radioaktive Stoffe
  • Ätzende Stoffe
  • Weitere gefährliche Stoffe bzw. Gegenstände

Waren, die im Flugzeug transportiert werden sollen, müssen entsprechend der jeweiligen Gefahrengutklasse speziell verpackt und gekennzeichnet werden (mittels dauerhaft erkennbarer UN-Spezifikationsmarkierung). Zu den gefährlichen Gegenständen gehören aber natürlich auch Waffen. Darunter fallen aber nicht nur Schusswaffen oder offensichtlich als Waffen erkennbare Gegenstände wie Schwerter, Degen usw. sondern auch all jene Gegenstände, die auch als Waffen genutzt werden können (wie z.B. Golfschläger, Baseballschläger, Nagelscheren ab einer gewissen Länge, Spritzen …).

Der Transport von Pfefferspray – erlaubt oder verboten?

Viele Menschen fühlen sich unsicher, wenn sie in ungewohntes Terrain reisen. Naheliegend also, dass der eine oder andere gerne Mittel zur Selbstverteidigung bei sich trägt. Beliebt, da klein, handlich und auch leicht zu nutzen ist dafür das Pfefferspray. Generell gibt es bei den verschiedenen Airlines auch bei der Mitnahme von Pfefferspray unterschiedliche Bestimmungen. Einige Airlines schließen einen Transport generell aus (z.B. Germanwings, Air Berlin oder Emirates), bei anderen Fluggesellschaften gibt es hingegen Ausnahmeregelungen (z.B. bei Condor oder Lufthansa). Wichtig ist es aber natürlich auch abzuklären, wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zielland aussehen. Ist Pfefferspray dort verboten, nutzt auch eine Ausnahmeregelung bei der Einfuhr nichts. So darf Pfefferspray z.B. in Finnland nur mit polizeilicher Genehmigung getragen werden. In Großbritannien zählt es als Waffe und ist somit überhaupt verboten.

Schusswaffentransporte im Flugzeug

Grundsätzlich gilt: bei einem Waffentransport ist auf jeden Fall sicherzustellen, dass die Waffe nicht einsatz- bzw. zugriffsbereit ist. Das heißt, dass ungeladene Waffen (in einem abgeschlossenen Behälter) und Munition separat aufbewahrt werden müssen. Es müssen zudem die individuellen Geschäfts- und Transportbedingungen der jeweiligen Fluglinie beachtet werden. Diese kannst du auch vorab anfordern. Sie enthalten im Normalfall auch die erforderlichen Maßnahmen, die du für den Transport von Waffen erfüllen musst. Die Waffentransportrichtlinien der Airlines werden jedoch – wie viele Bestimmungen der einzelnen Fluggesellschaften – sehr unterschiedlich gehandhabt. Ist eine Beförderung von Waffen generell verboten, dann ist dies einzuhalten. Da hilft auch kein eigener Waffenkoffer.

Zu beachten sind aber auch unbedingt die waffenrechtlichen Vorschriften des Ziellandes. So kann es z.B. vorkommen, dass gewisse Waffentypen in verschiedenen Ländern illegal sind.

Wie schaut es mit den Kosten für Schusswaffentransporte aus?

In Sachen Kosten gilt: Schusswaffen werden von den meisten Airlines nicht als „Sportgeräte“ anerkannt. Sie fallen somit auch nicht unter die Freigepäckgrenze. Da bei einigen Billigairlines nur Handgepäck inkludiert ist, muss in diesem Fall ohnehin extra bezahlt werden. Die Kosten variieren nach geflogener Strecke und Airline und entsprechen in der Höhe meist den Kosten anderer Sportausrüstungen wie z.B. einer Ski- oder einer Golfausrüstung. Sie werden in der Regel immer nur für den Transport in eine Richtung eingehoben. Beim Rückflug ist erneut zu zahlen. Dazu kommt, dass bei der Einfuhr in einige Länder (z.B. Italien, Südafrika oder die Türkei) von einigen Airlines zusätzliche Gebühren eingehoben werden.


TIPP: empfehlenswert ist es bei einer Flugreise mit Waffentransport etwas mehr Zeit am Flughafen für eventuelle Kontrollen bzw. das Ausfüllen von Formularen einzuplanen.

Wer darf Schusswaffen überhaupt transportieren?

Ein Waffentransport ist in erster Linie dem Eigentümer erlaubt. Dieser muss volljährig sein und bei erlaubnispflichtigen Waffen seine Waffenbesitzkarte (WBK) oder seinen Jagdschein mit sich führen. Die entsprechenden Unterlagen sind bei Kontrollen vorzulegen. Auch Jäger bzw. Sportschützen dürfen ihre Waffen zum Einsatzort nehmen. Minderjährigen (auch Sportlern oder Jägern) ist jeglicher Waffen-Transport untersagt.

Gesetzliche Grundlagen

Generell gilt: Waffen zu transportieren, unterliegt den aktuell gültigen Waffengesetzen der einzelnen Länder. Dazu kommen noch bestehende EU-Verordnungen.

In Europa ist diesbezüglich die EU-Verordnung Nr. 185/2010 Anlage 5 B einzuhalten. Sie definiert verbotene Gegenstände, die nicht auf einen Flug mitgenommen werden dürfen (auch nicht im aufgegebenen Gepäck).

Das generelle Regelwerk für Gefahrguttransporte im Flugverkehr sind die jährlich herausgegebenen IATA-Gefahrgutvorschriften (dangerous goods regulations). Die IATA Gefahrengutvorschriften für 2018 findest du in folgendem PDF (Link: https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/dgr59-addendum1-de.pdf)

Was darf in das Handgepäck?

Verständlich ist auch, dass im Handgepäck keinerlei Waffen (auch keine Waffenteile) oder gefährlichen Gegenstände wie Scheren, Feilen oder ähnliches mitgenommen werden dürfen. Was genau im Handgepäck erlaubt bzw. verboten ist, findest du in unserem ausführlichen Bericht „Handgepäckbestimmungen“.


Achtung: Versuche nicht gefährliche Güter oder Waffen zu verstecken oder in die Maschine zu schmuggeln. Diese Güter unterliegen in der Regel dem Gefahrengutrecht. Kommt es dadurch unterwegs zu einem Zwischenfall, dann kann dieser gemäß dem Strafgesetzbuch nach dem Tatbestand „Der Gefährdung der Luftsicherheit“ geahndet werden. Dies kann ziemlich unangenehme Konsequenzen für dich mit sich bringen.

Oberstes Gebot wenn du gefährliche Güter oder Waffen mitnehmen möchtest ist und bleibt aber immer: Jeder Passagier muss alles unterlassen, was die Crew bei der Arbeit behindert und in der Lage ist, die Sicherheit an Bord zu beeinträchtigen. In Zweifelsfällen ist den Anordnungen des Piloten Folge zu leisten. Er hat in der Luft die alleinige Entscheidungsgewalt.

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Sie sollen die Kundenbindung stärken und bieten Rabatte in Form von Flugprämien oder Freiflügen, die mit steigender Buchungslage immer größer ausfallen. Mittlerweile hat jede größere Airline ein eigenes Vielfliegerprogramm.