Was hat das für Auswirkung bei der Erhebung des Anspruchs auf Entschädigung bei Flugverspätungen?
Als Fluggast, der von einer Flugverspätung, Flug-Annullierung, verpasstem Anschlussflug oder überbuchtem Flug betroffen ist, macht es einem die Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches nicht einfacher, da man zuerst herausfinden muss, an wem man schreiben muss. Wer muss also die Entschädigung bezahlen? Ein Deutsches Landesgericht hat das in einem richtungsweisenden Urteil auch geklärt und ist zum Schluss gekommen, dass für eine Entschädigungszahlung das ausführende Flugunternehmen zuständig ist, mit deren Flugzeug letztlich geflogen wird. Es spielt dabei auch keine Rolle ob das Bodenpersonal am Gate von einer anderen Fluglinie zur Verfügung gestellt wird. Als Fluggast also immer das letztlich ausführende Unternehmen mit dem Anspruch konfrontieren, denn nur von dort wird man auch eine allfällige Entschädigungszahlung bekommen.