In Sachen Kompensation stellt sich natürlich zuerst die Frage – „Wer ist schuld an der Misere?“
Eigenverschulden
Bist du zu spät am Schalter, dann solltest du dich zuerst einmal an die Mitarbeiter der betreffenden Airline wenden. Willst du die Reise noch immer antreten, werden sie dir beim Umbuchen behilflich sein.
Generell gilt: Wenn du aus eigenem Verschulden deinen Flug verpasst hast (du warst zu lange am Terminal shoppen, du bist in einer Lounge eingeschlafen, etc. dann musst du auf den Goodwill der Fluggesellschaft hoffen. Soll heißen – kommst du aus Eigenverschulden zu spät zum Check-In, dann hast du kein Recht auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Du kannst dann auch keine Umbuchung einfordern.
Wird eine Umbuchung ermöglicht, dann fallen natürlich Gebühren an, für die du bei Selbstverschulden auch selbst aufkommen musst (außer du hast einen Spezialtarif gebucht, mit dem du auch kurzfristig ohne Aufpreis umbuchen kannst). Eventuelle Kosten für eine Umbuchung, variieren je nach Fluglinie.
Zubringerflug verspätet – Anschlussflug verpasst
In diesem Fall gilt es zu beachten, ob du bei zwei verschiedenen Gesellschaften gebucht hast – und somit für den Anschlussflug neu einchecken musst oder ob du durchgecheckt wirst (wenn du die Flüge bei nur einer Airline oder einem Airline-Verbund gebucht hast).
Ist ersteres der Fall, dann bekommst du oftmals keine Entschädigung für den verpassten Weiterflug. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann solltest du in solchen Fällen vorab eine Versicherung abschließen. Der Ärger über den verpassten Flug besteht zwar, aber du bleibst wenigstens nicht auf zusätzlichen Kosten sitzen. Du kannst aber auch Glück haben – besonders dann, wenn du beide Flüge einheitlich gebucht hast, nur einen Flugschein dafür bekommen hast und somit für die Fluglinie erkennbar war, dass es sich um mehrere Teilflüge handelt. In diesem Fall haftet die Zubringerfluglinie für den nicht erreichten Anschlussflug und die daraus resultierende Verspätung (ab 3 Stunden).
Fliegst du mit nur einer Fluggesellschaft oder einem Airline-Verbund, wo du durchgecheckt wirst, dann haften diese, wenn der Zubringerflug verspätet ist und du dadurch den Anschlussflug verpasst. Du hast dann gemäß der EU-Verordnung für Fluggastrechte 261/2004 Anspruch auf finanzielle Ausgleichszahlung. Essentiell für diese Rechtsgrundlage ist aber, dass die Voraussetzungen für die Fluggastrechteverordnung erfüllt werden. Daher muss zumindest der Start oder die Landung auf einem Flughafen in der Europäischen Union erfolgen. Die Entschädigungen sind gestaffelt und machen zwischen € 250.- und € 600.- aus. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist von der Verspätung am Zielort und nicht von der Verspätung der einzelnen Teilflüge abhängig. Erreichst du also deinen Anschlussflug nicht mehr und kommst dadurch am Zielflughafen mit mehr als drei Stunden Verspätung an, dann hast du Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung.