Anschlussflug verpasst

Ihre Rechte auf Entschädigung

Flugverspätungen sind prinzipiell ärgerlich. Noch unangenehmer wird es allerdings, wenn dadurch ein Anschlussflug nicht zeitgerecht erreicht werden kann. Ein Problem, das keine Seltenheit darstellt. Die große Frage für die Passagiere – was ist nun zu tun? Welche Rechte und Pflichten haben sie nun?

Flug gestrichen

In Sachen Kompensation stellt sich natürlich zuerst die Frage – „Wer ist schuld an der Misere?“

Eigenverschulden
Bist du zu spät am Schalter, dann solltest du dich zuerst einmal an die Mitarbeiter der betreffenden Airline wenden. Willst du die Reise noch immer antreten, werden sie dir beim Umbuchen behilflich sein.
Generell gilt: Wenn du aus eigenem Verschulden deinen Flug verpasst hast (du warst zu lange am Terminal shoppen, du bist in einer Lounge eingeschlafen, etc. dann musst du auf den Goodwill der Fluggesellschaft hoffen. Soll heißen – kommst du aus Eigenverschulden zu spät zum Check-In, dann hast du kein Recht auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Du kannst dann auch keine Umbuchung einfordern.
Wird eine Umbuchung ermöglicht, dann fallen natürlich Gebühren an, für die du bei Selbstverschulden auch selbst aufkommen musst (außer du hast einen Spezialtarif gebucht, mit dem du auch kurzfristig ohne Aufpreis umbuchen kannst). Eventuelle Kosten für eine Umbuchung, variieren je nach Fluglinie.

Zubringerflug verspätet – Anschlussflug verpasst
In diesem Fall gilt es zu beachten, ob du bei zwei verschiedenen Gesellschaften gebucht hast – und somit für den Anschlussflug neu einchecken musst oder ob du durchgecheckt wirst (wenn du die Flüge bei nur einer Airline oder einem Airline-Verbund gebucht hast).
Ist ersteres der Fall, dann bekommst du oftmals keine Entschädigung für den verpassten Weiterflug. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann solltest du in solchen Fällen vorab eine Versicherung abschließen. Der Ärger über den verpassten Flug besteht zwar, aber du bleibst wenigstens nicht auf zusätzlichen Kosten sitzen. Du kannst aber auch Glück haben – besonders dann, wenn du beide Flüge einheitlich gebucht hast, nur einen Flugschein dafür bekommen hast und somit für die Fluglinie erkennbar war, dass es sich um mehrere Teilflüge handelt. In diesem Fall haftet die Zubringerfluglinie für den nicht erreichten Anschlussflug und die daraus resultierende Verspätung (ab 3 Stunden).
Fliegst du mit nur einer Fluggesellschaft oder einem Airline-Verbund, wo du durchgecheckt wirst, dann haften diese, wenn der Zubringerflug verspätet ist und du dadurch den Anschlussflug verpasst. Du hast dann gemäß der EU-Verordnung für Fluggastrechte 261/2004 Anspruch auf finanzielle Ausgleichszahlung. Essentiell für diese Rechtsgrundlage ist aber, dass die Voraussetzungen für die Fluggastrechteverordnung erfüllt werden. Daher muss zumindest der Start oder die Landung auf einem Flughafen in der Europäischen Union erfolgen. Die Entschädigungen sind gestaffelt und machen zwischen € 250.- und € 600.- aus. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist von der Verspätung am Zielort und nicht von der Verspätung der einzelnen Teilflüge abhängig. Erreichst du also deinen Anschlussflug nicht mehr und kommst dadurch am Zielflughafen mit mehr als drei Stunden Verspätung an, dann hast du Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung.

Was ist zu tun, wenn der Anschlussflug verpasst wurde?

Bist nicht du an dem Dilemma schuld, dann solltest du unbedingt:

  • Eine schriftliche Bestätigung über die Verspätung bei der Fluggesellschaft einholen.
  • Alle Flugunterlagen (Tickets, Belege über Konsumationen am Flughafen, …) aufheben.
  • Gegebenenfalls mit anderen Betroffenen die Daten austauschen.
  • Die dir zustehende Entschädigung einfordern (das ist 3 Jahre lang möglich). Da sich die Airlines aber erfahrungsgemäß gerne vor ihrer Verantwortung drücken, solltest du – wenn du Zeit und Nerven sparen möchtest - bei einem professionellen Flugrechtspezialisten um Unterstützung anfordern. Dieser verrechnet keine Extrakosten, sondern behält sich einen Teil deiner Entschädigung als Bearbeitungsgebühr ein.

Was dir bei einer Flugverspätung zusteht

Ab drei Stunden steht dir oftmals eine Ausgleichzahlung zu, die abhängig von der zeitlichen Verspätung am Zielflughafen und der geflogenen Strecke ist: Hier kannst du innerhalb weniger Minuten prüfen, ob dir eine Entschädigung zusteht:

  • Über drei Stunden Verspätung bei bis zu 1.500 Flugkilometern => € 250.-
  • Über drei Stunden Verspätung bei bis zu 3.500 Flugkilometern => € 400.-
  • Über drei Stunden Verspätung bei über 3.500 Flugkilometern => € 600.-

Hast du deine Flüge bei nur einer Gesellschaft oder einem Airline-Verbund gebucht, dann stehen dir bei einer Wartezeit ab 2 Stunden und bis zu 1.500 Flugkilometern außerdem noch folgende Leistungen zu:
- Verpflegung (Essen und Trinken) am Flughafen.
- Kostenlose Telefonate bzw. Internet am Flughafen.
- Übernachtung und Transfer zu einem adäquaten Hotel, wenn der Anschlussflug erst am kommenden Tag abfliegt.

Die drei oben genannten Leistungen kannst du auch dann in Anspruch nehmen, wenn du aufgrund außergewöhnlicher Umstände (wie z.B. Unwetter, Terrorgefahr …) keinen Anspruch auf Entschädigung hast.

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Sie sollen die Kundenbindung stärken und bieten Rabatte in Form von Flugprämien oder Freiflügen, die mit steigender Buchungslage immer größer ausfallen. Mittlerweile hat jede größere Airline ein eigenes Vielfliegerprogramm.