Fluggastrechtverordnung

Meine Rechte als Fluggast!

Wer kümmert sich um den Ersatzflug und bezahlt diesen? Besteht ein Anspruch auf Entschädigung? Was fällt unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ unter denen Fluggesellschaften Forderungen so gerne abweisen? Die meisten Passagiere sind nicht über ihre Rechte informiert, wenn ein Flug gecancelt wird oder unpünktlich startet. Wir geben Tipps für Passagiere, um an ihr Recht zu kommen.

Flug gestrichen

Fluglinie muss für gestrandete Passagiere aufkommen

Ein alltägliches Szenario: Am Gate warten bereits die Fluggäste auf das Boarding, da ertönt eine Durchsage. Der Start des Flugzeugs wird sich verzögern. Aus einer kurzen Wartezeit werden zwei, drei oder mehr Stunden. Verspätungen sind laut Europäischem Verbraucherzentrum die häufigste Beschwerdeursache bei Flugreisenden.
Im besten Fall kümmern sich Passagiere dann um nichts selbst, sondern werden von der Airline über Wartezeiten, Ersatzflüge und etwaige Betreuung informiert. Doch in der Praxis sieht das meist leider anders aus.
Während der Wartezeit haben Passagiere Anspruch auf Snacks und Getränke. Bei Flügen bis 1.500 Kilometern gilt ein Flug ab einer Verzögerung von zwei Stunden als verspätet, bei längeren Flügen innerhalb der EU ab drei Stunden. Leistungen wie Telefonate, E-Mails, Hotelübernachtungen oder Transporte - falls man erst am nächsten Tag fliegen kann - fallen ebenfalls unter die Betreuungspflicht der Airlines. Kümmert man sich selbst um Verpflegung oder Unterkunft, ist es ratsam die Rechnung aufzuheben um später das Geld von der Airline einzufordern.

Erstattung oder Rücktritt

Verspätet sich der Flug länger, ist überbucht oder fällt gar aus, haben Passagiere Anrecht auf Rücktritt oder Preiserstattung. Will der Fluggast trotzdem fliegen, muss ihm eine alternative Beförderungsmöglichkeit, das heißt ein anderer Flug, Bus oder Zug angeboten werden. Bei Anschlussflügen ist die Airline dazu verpflichtet, die Passagiere zum Startpunkt zurückzubringen, wenn diese das wünschen.
Beträgt die Verspätung mehr als drei Stunden oder wird der Flug gestrichen, haben Passagiere zudem Anspruch auf Entschädigung. Diese hängt von der Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.

„Außergewöhnliche Umstände“ und deren Definition

Häufig beziehen sich Airlines auf „außergewöhnliche Umstände“, also Ereignisse die von der Airline nicht kontrolliert werden können. Darunter fallen beispielsweise Streiks, das Wetter oder Vogelschlag. In diesen Fällen bekommen Passagiere kein Geld. Die doch recht weit gefasste Auslegbarkeit dieser „Umstände“ ist immer wieder ein Thema für die Gerichte. Technische Gebrechen oder Computerpannen gelten hier jedenfalls nicht. In jedem Fall muss die Fluglinie das Vorliegen eines „außergewöhnlichen Umstandes“ beweisen können. Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) betont, dass sich Fahrgäste nicht einfach so abspeisen lassen sollen. Die APF kann im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen Airline und Passagier schlichtend und beratend zur Seite stehen. Einige Airlines bieten Gutscheine statt Geld, akzeptieren muss ein Fluggast das jedoch nicht.

Im sogenannten Sturgeon-Urteil 2009 hat der Europäische Gerichtshof die Rechte für Flugpassagiere bei Flugverspätung deutlich gestärkt. Zuvor hatten die Airlines mit vielen Argumenten versucht Entschädigungszahlungen zu verhindern. Das Urteil wurde später noch einmal vollinhaltlich bestärkt und die Rechte für Passagieren in der EU deutlich gestärkt. Darüber hinaus regelt auch das Montrealer Übereinkommen grundlgende Rechte für Passagiere.

Verzögerungstricks der Airlines sorgen für Unmut

Fluglinien sind manchmal sehr dreist und wenden unterschiedlichste Taktiken an, um die Kunden zu zermürben und ihnen kein Geld zahlen zu müssen. Fehlende Infos Vorort, Gutscheine anstelle von Geld, eine schleppende Beantwortung von Beschwerden und das Ausbleiben von Nachweisen über außergewöhnliche Umstände sind nur einige Beispiele.

Spanische Airlines forderten ihre Kunden gar dazu auf, Ausweise und Dokument im Original zu schicken. Das Europäische Verbraucherzentrum rät davon eindringlich ab. Originalunterlagen sollten nur per Einschreiben versendet und in jedem Fall zurückverlangt werden. Konsumenten deren Buchung über Flugportale oder Reisebüros abgewickelt wurde, erhalten dort üblicherweise keine Hilfe, sondern müssen sich auf eigene Faust oder mit Hilfe ihres Rechtsanwaltes zu den Airlines durchschlagen um zu ihrer Entschädigung zu kommen. Auch Reisebüros zeigten sich mit einigen wenigen Ausnahmen bis dato nur selten hilfreich, um zur Entschädigung zu kommen.

Anlaufstellen für den Ernstfall

Anlaufstelle ist prinzipiell die Airline, bei der gebucht wurde, aber auch hier kann eine andere Airline tatsächlich die Durchführung übernommen haben und damit für die Beschwerde zuständig sein.

Unbeeinflussbare Ereignisse und andere Ausnahmen von Entschädigungszahlungen

In der neuen EU-Verordnung wird auch festgelegt, unter welchen Umständen Airlines nicht dazu verpflichtet sind, Entschädigung an ihre Passagiere zu zahlen. Dies tritt ein, wenn die Annullierung oder Verspätung durch Umstände herbeigeführt wurde, auf die die Airline keinen Einfluss nehmen konnte. Dazu zählen beispielsweise Wetterbedingungen, die die Durchführung des Fluges unmöglich machen, politische Instabilität, allgemeine Sicherheitsrisiken oder unerwartete Mängel am Flugzeug oder Streiks am Flughafen.
Doch Vorsicht bei diesen aufgezählten Vorkommnissen: genau diese werden gerne von Airlines dazu verwendet, um der Zahlung von eigentlich den Passagieren zustehenden Entschädigungen zu entgehen. In den meisten Fällen ist es für die Fluggäste aber relativ schwer, sich gegen die Airline durchzusetzen und das Gegenteil zu beweisen.

Ein Sonderfall sind technische Probleme, die trotz regelmäßiger Wartung entstehen. Hier hat der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass diese grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände darstellen. Passagiere haben also dennoch Anspruch auf Entschädigung, wenn das Flugzeug aufgrund von technischen Defekten verspätet ist oder nicht starten kann.

Leider ist es in der Praxis auch oft so, dass die Auslegung des Gesetzestextes viel Spielraum lässt und dadurch die Klage gegen die Airline mühsam und langwierig wird. Lassen Sie sich davon jedoch nicht einschüchtern, sondern bestehen Sie auf Ihr Recht. Die EuroFlyRefund Rechtsexperten stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei lästigem Papierkram und schwierigen Gesetzestexten.

Ein Sonderfall sind technische Probleme, die trotz regelmäßiger Wartung entstehen. Hier hat der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass dies grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände darstellt. Passagiere haben also keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn das Flugzeug aufgrund von technischen Defekten verspätet ist oder nicht starten kann.

Leider ist es in der Praxis auch oft so, dass die Auslegung des Gesetzestextes viel Spielraum lässt und dadurch die Klage gegen die Airline mühsam und langwierig wird. Lassen Sie sich davon jedoch nicht einschüchtern, sondern bestehen Sie auf Ihr Recht. Euroflyrefund steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie bei lästigem Papierkram und schwierigen Gesetzestexten.

Die Ausflüchte der Fluglinien um Entschädigungen zu umgehen

Wie bereits erwähnt, lassen die Gesetzestexte in vielen Fällen Raum für unterschiedliche Auslegungen. Airlines versuchen natürlich, dies zu ihren Gunsten zu nutzen, um Passagieren keine Entschädigung zahlen zu müssen.

Geringwertige Gutscheine für Flugkilometer oder Wertgutscheine für die nächsten Flüge mit der Airline sind die am häufigsten angebotenen Tricks. Diese entsprechen aber nie der Höhe der tatsächlichen, Ihnen zustehenden Entschädigung von bis zu 600€. Nehmen Sie derlei Gutscheine daher nie an und unterschreiben Sie auch keine Verzichtserklärung, sondern überprüfen Sie Ihre individuelle Situation online.

Auch das schlechte Wetter dient häufig als Ausrede für Flugverspätungen. In der Realität ist es aber sehr selten der Fall, dass wirklich das Wetter an einer Verspätung oder Annullierung schuld ist. Informieren Sie sich online, denn dort können Sie auf umfassende Wetterdatenbanken zurückgreifen und Ihren Flug überprüfen lassen.

In manchen Fällen sind Airlines auch so dreist, und geben einfach keine Auskunft. Oder die Beschwerdestelle ist nicht erreichbar. Doch: keine Antwort ist auch eine Antwort. Sollte Ihre Fluglinie so auf Ihre Anfrage reagieren, wissen Sie bereits, dass Sie im Recht sind.

Fluggastrechte: Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationales Abkommen zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Luftfahrt und der Luftfahrzeug-Haftung. Es wurde 1999 in Montreal, Kanada, von 185 Vertragsstaaten unterzeichnet und trat im Jahr 2003 in Kraft. Es enthält Bestimmungen zur Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen, zur Entschädigung von Fluggästen bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen, zur Haftung von Staaten bei Verletzungen der Luftfahrtsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten. Das Übereinkommen gilt für internationale Flüge und hat das frühere Warschauer Abkommen von 1929 abgelöst. Es hat wesentlich dazu beigetragen, die Rechte von Fluggästen zu schützen und die Sicherheit in der Luftfahrt zu verbessern.

Fluggastrechte: Sturgeon Urteil

Das Sturgeon-Urteil ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 31. Januar 2019. Es bezieht sich auf eine Klage von mehreren Fluggästen gegen die Fluggesellschaft Ryanair, die aufgrund von Flugverspätungen oder Flugannullierungen Entschädigungen forderten. Das Urteil des EuGH bestätigte die bestehende EU-Verordnung zur Fluggastrechte (EG) Nr. 261/2004 und stellte klar, dass Fluggäste auch bei Verspätungen von mehr als drei Stunden oder Flugannullierungen Anspruch auf Entschädigung haben. Das Urteil besagt auch, dass technische Probleme kein außergewöhnlicher Umstand sind und somit keine Entschädigung von den Fluggesellschaften ausgeschlossen werden kann. Das Urteil hatte Auswirkungen auf die Rechte von Fluggästen in der Europäischen Union und ist der Meilenstein, dass Fluggesellschaften bei Flugverspätungen besser haftbar gemacht werden können. Vorher war das nur bei Flugausfällen möglich.

Fazit

Mit den unterschiedlichen internationalen Regelungen und den Verordnungen auf EU-Ebene ist der Fluggast in der Europäischen Union in einer rechtlich sehr klaren Position. Kommt es zu einer Verspätung, Annulierung oder einem Flugausfall ist heute sehr klar geregelt wann eine Entschädigung zusteht und auch welche Höhe. Dies hat aber auch für die Fluglinien zur Folge, dass viel klarer ist, wann gezahlt werden muss und damit ist es einfacher seinen Anspruch durchzusetzen. Es gab auch zwischenzeitlich für Detailfragen weitere Urteile, welche die Bestimmungen in der juristischen Praxis weiter geschärft haben.

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Foto von Toa Heftiba auf Unsplash

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Tim Dennert @ unsplash.com

Sie sollen die Kundenbindung stärken und bieten Rabatte in Form von Flugprämien oder Freiflügen, die mit steigender Buchungslage immer größer ausfallen. Mittlerweile hat jede größere Airline ein eigenes Vielfliegerprogramm.