Unbeeinflussbare Ereignisse und andere Ausnahmen von Entschädigungszahlungen
In der neuen EU-Verordnung wird auch festgelegt, unter welchen Umständen Airlines nicht dazu verpflichtet sind, Entschädigung an ihre Passagiere zu zahlen. Dies tritt ein, wenn die Annullierung oder Verspätung durch Umstände herbeigeführt wurde, auf die die Airline keinen Einfluss nehmen konnte. Dazu zählen beispielsweise Wetterbedingungen, die die Durchführung des Fluges unmöglich machen, politische Instabilität, allgemeine Sicherheitsrisiken oder unerwartete Mängel am Flugzeug oder Streiks am Flughafen.
Doch Vorsicht bei diesen aufgezählten Vorkommnissen: genau diese werden gerne von Airlines dazu verwendet, um der Zahlung von eigentlich den Passagieren zustehenden Entschädigungen zu entgehen. In den meisten Fällen ist es für die Fluggäste aber relativ schwer, sich gegen die Airline durchzusetzen und das Gegenteil zu beweisen.
Ein Sonderfall sind technische Probleme, die trotz regelmäßiger Wartung entstehen. Hier hat der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass diese grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände darstellen. Passagiere haben also dennoch Anspruch auf Entschädigung, wenn das Flugzeug aufgrund von technischen Defekten verspätet ist oder nicht starten kann.
Leider ist es in der Praxis auch oft so, dass die Auslegung des Gesetzestextes viel Spielraum lässt und dadurch die Klage gegen die Airline mühsam und langwierig wird. Lassen Sie sich davon jedoch nicht einschüchtern, sondern bestehen Sie auf Ihr Recht. Die EuroFlyRefund Rechtsexperten stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei lästigem Papierkram und schwierigen Gesetzestexten.
Ein Sonderfall sind technische Probleme, die trotz regelmäßiger Wartung entstehen. Hier hat der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass dies grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände darstellt. Passagiere haben also keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn das Flugzeug aufgrund von technischen Defekten verspätet ist oder nicht starten kann.
Leider ist es in der Praxis auch oft so, dass die Auslegung des Gesetzestextes viel Spielraum lässt und dadurch die Klage gegen die Airline mühsam und langwierig wird. Lassen Sie sich davon jedoch nicht einschüchtern, sondern bestehen Sie auf Ihr Recht. Euroflyrefund steht Ihnen beratend zur Seite und unterstützt Sie bei lästigem Papierkram und schwierigen Gesetzestexten.