Fluglinie muss für gestrandete Passagiere aufkommen
Ein alltägliches Szenario: Am Gate warten bereits die Fluggäste auf das Boarding, da ertönt eine Durchsage. Der Start des Flugzeugs wird sich verzögern. Aus einer kurzen Wartezeit werden zwei, drei oder mehr Stunden. Verspätungen sind laut Europäischem Verbraucherzentrum die häufigste Beschwerdeursache bei Flugreisenden.
Im besten Fall kümmern sich Passagiere dann um nichts selbst, sondern werden von der Airline über Wartezeiten, Ersatzflüge und etwaige Betreuung informiert. Doch in der Praxis sieht das meist leider anders aus.
Während der Wartezeit haben Passagiere Anspruch auf Snacks und Getränke. Bei Flügen bis 1.500 Kilometern gilt ein Flug ab einer Verzögerung von zwei Stunden als verspätet, bei längeren Flügen innerhalb der EU ab drei Stunden. Leistungen wie Telefonate, E-Mails, Hotelübernachtungen oder Transporte - falls man erst am nächsten Tag fliegen kann - fallen ebenfalls unter die Betreuungspflicht der Airlines. Kümmert man sich selbst um Verpflegung oder Unterkunft, ist es ratsam die Rechnung aufzuheben um später das Geld von der Airline einzufordern.