Sturgeon-Urteil

Entschädigung auch bei Flugverspätung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seiner richtungsweisenden, sogenannten Sturgeon-Entscheidung, die Rechte für Flugpassagiere deutlich gestärkt geschrieben. Darin wurden die Bedingungen festgelegt, unter denen Fluggäste Anspruch auf Erstattung für verspätete oder annullierte Flüge haben.

Das Sturgeon-Urteil besagt, dass Reisende unabhängig von der Ursache der Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn ihr Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung landet. Dies bedeutet, dass die Fluggesellschaften die Zahlung der Entschädigung nicht unter Berufung auf allgemeine außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Streiks der Flugsicherung oder Sicherheitsbedrohungen verweigern dürfen. Grundsätzlich gibt es schon Umstände, unter denen die Fluglinie nicht bezahlen muss, allerdings sind die viel spezieller und tatsächlich von unvorhersehbarer Natur.

Vor der Sturgeon-Entscheidung behaupteten die Fluggesellschaften, dass sie nicht für Verspätungen haften, die auf Ereignisse zurückzuführen sind, auf die sie keinen Einfluss haben. Der EuGH entschied jedoch in dem Urteil, dass die Fluggesellschaften letztlich dafür verantwortlich sind, dass ihre Flüge pünktlich ankommen und dass sie verpflichtet sind, ihre Kunden für längere Verspätungen zu entschädigen, die auf ihre eigenen betrieblichen Probleme zurückzuführen sind.

Die Sturgeon-Entscheidung hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Rechte der Fluggäste gehabt. Die Fluggesellschaften sind eher bereit, den Fluggästen die ihnen zustehenden Entschädigungen zu gewähren, da die Fluggäste ihre Rechte bei Verspätungen und Annullierungen von Flügen besser kennen. Dadurch entsteht zusätzlicher Druck auf die Fluggesellschaften, ihre betriebliche Effizienz zu verbessern und die Zahl der Flugverspätungen bzw. Flugannullierungen zu verringern. Insgesamt hat die Sturgeon-Entscheidung die Rechte der Fluggäste in Europa deutlich gestärkt und dazu beigetragen, dass die Fluggesellschaften für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen werden.

Sturgeon-Urteil

Sturgeon Urteil im Detail

Das Sturgeon Urteil war gefallen, nachdem Flugpassagiere von Condor und Air France gemeinsam geklagt hatten und am 19. November 2009 vom Europäischen Gerichtshof entschieden wurde. Konkret wurde festgestellt, dass der Artikel 8 der Fluggastrechteverordnung nicht nur für Flugausfall und Flugannulierung gilt sondern eben auch für Flugverspätungen für mehr als 3 Stunden. Weiters besagt das Urteil, dass Artikel 5,6 und 7 der Verordnung 262/2004 verspätete Flüge annulierten Flügen gleichgestellt werden und den gleichen Entschädigungsanspruch haben. Zusätzlich wurde entschieden, dass technische Fehler der Flugzeuge kein außergewöhnlicher Umstand sind.

Am 23. Oktober 2012 wurde das Urteil erneut bestätigt: Namentlich Nelson gegen Deutsche Lufthansa AG und R (TUI Travel, British Airways, easyjet und IATA) und gegen die Zivilluftfahrtbehörde.

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AGB vs. Fluggastrechteverordnung

Die Rechte für Fluggäste, welche in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt sind, können auch nicht durch AGB der Fluglinien und Reiseanbieter ausgehebelt werden. Wichtig jedoch ist, dass bei der Geltendmachung von außergewöhnlichen Umständen es der Fluggast oft schwer hat die konkreten Daten für den betroffenen Flug gerichtsfest ausfindig zu machen. Hier hilft es Spezialisten, wie Fluggastrechteplattformen, zu nutzen, um seinen Anspruch durchzusetzen.

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Vereinfacht gesprochen: Wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist hat man möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings muss man auch am Gate erscheinen, sonst verwirkt man den Anspruch.

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