Flug verspätet, richtiges Verhalten
Neben den Versorgungsleistungen der Airlines muss sich auch der Passagier entsprechend verhalten. Den Anspruch auf Entschädigung hat verwirkt, wer eigenmächtig einen Ersatzflug bucht und den vermutlich verspäteten Flug somit nicht antritt. Da folglich das Schadensereignis gar nicht eintritt, weil der Passagier gar nicht zum Flug erscheint, hat der entsprechende Fluggast auch keinen Anspruch auf Entschädigung. So zumindest ein neues Urteil des EuGH. Dieser hält aber parallel dazu fest, dass andere Ansprüche, wie etwa die Rückerstattung des Ticketpreises wegen selbst gebuchtem Ersatzflug, unberührt bleiben und nur die pauschale Entschädigung verwirkt ist. Daher merke: Ist mein Flug verspätet und ich möchte in der weiteren Folge eine Entschädigung auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung einfordern, muss ich am Gate erscheinen und den Flug antreten. Wenn mich die Airline von sich aus umbucht und ich dann trotzdem verspätet am Ziel ankomme, dann habe ich auch hier Anspruch auf Entschädigung. Kurz noch mal, was als Verspätung gilt: Ankunft gilt bei Öffnen der Türen. Wenn das Flugzeug stundenlang mit geschlossenen Türen am Flughafen steht, kann auch das eine Verspätung im Sinne der Verordnung sein, auch wenn man schon am Boden steht.
Strecke | Entschädigung |
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Bis 1500 km | pauschal 250 Euro |
1500 bis 3500 km | pauschal 400 Euro |
ab 3500 km | pauschal 600 Euro |