Nur wer am Gate ist: Anspruch auf Entschädigung

Richtiges Verhalten im Falle einer Flugverspätung

Unsere aufmerksamen Leser wissen es: Ab drei Stunden Verspätung kann es eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro geben, je nach Flugstrecke. Aber wie so oft im Leben: Die Details und Umstände sind wichtig und vor allem auch wie man sich als Geschädigter verhält. Bei Schadenersatz gilt so grob die Faustregel, dass entweder nur ein tatsächlich eingetretener Schaden geltend gemacht werden kann, oder wie bei Fluggastrechten, der Schaden pauschaliert nach einem Regelwerk abgegolten wird. Beidem gemein ist, dass ein Schadensereignis vorliegen muss, das einen unmittelbar betrifft.

Flug verspätet, richtiges Verhalten

Neben den Versorgungsleistungen der Airlines muss sich auch der Passagier entsprechend verhalten. Den Anspruch auf Entschädigung hat verwirkt, wer eigenmächtig einen Ersatzflug bucht und den vermutlich verspäteten Flug somit nicht antritt. Da folglich das Schadensereignis gar nicht eintritt, weil der Passagier gar nicht zum Flug erscheint, hat der entsprechende Fluggast auch keinen Anspruch auf Entschädigung. So zumindest ein neues Urteil des EuGH. Dieser hält aber parallel dazu fest, dass andere Ansprüche, wie etwa die Rückerstattung des Ticketpreises wegen selbst gebuchtem Ersatzflug, unberührt bleiben und nur die pauschale Entschädigung verwirkt ist. Daher merke: Ist mein Flug verspätet und ich möchte in der weiteren Folge eine Entschädigung auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung einfordern, muss ich am Gate erscheinen und den Flug antreten. Wenn mich die Airline von sich aus umbucht und ich dann trotzdem verspätet am Ziel ankomme, dann habe ich auch hier Anspruch auf Entschädigung. Kurz noch mal, was als Verspätung gilt: Ankunft gilt bei Öffnen der Türen. Wenn das Flugzeug stundenlang mit geschlossenen Türen am Flughafen steht, kann auch das eine Verspätung im Sinne der Verordnung sein, auch wenn man schon am Boden steht.

Strecke Entschädigung
Bis 1500 km pauschal 250 Euro
1500 bis 3500 km pauschal 400 Euro
ab 3500 km pauschal 600 Euro
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Was gilt es zu beachten?

Dokumentieren Sie Ihre Reise. Sicher haben die Flugrechtsspezialisten alle Informationen zu Ihrem Flug parat, trotzdem kann es bei Einforderung einer Entschädigung entscheidend sein, dass Sie alle Dinge am Flughafen beispielsweise abfotografiert haben, die dokumentieren, dass der Flug verspätet war und wie sich das Personal verhalten hat bzw. welche Informationen Ihnen wann übermittelt wurden. Generell sind allerdings die meisten Fluglinien im Falle von Verzögerungen sehr bemüht und versuchen menschenmöglichstes den Schaden zu minimieren. Wichtig ist auch zu beachten, dass gerade bei längeren Flügen die Flugzeuge durchaus in der Lage sind durch höhere Fluggeschwindigkeiten einiges an Zeit aufzuholen. Daher muss ein Flug der verspätet abfliegt nicht zwingen verspätet am Zielort ankommen. Wir empfehlen generell einfach ein wenig Zeit bei Ihrer Reise einzuplanen, dass eine etwaige Verzögerung Ihre Urlaubsfreuden schmälert oder der wichtige Geschäftstermin dann wegen der Anreise scheitert. Gute Zusammenfassung über den Sachverhalt und zugrundeliegender Informationen: ORF

Ankunft/Abflug Airline mit Hauptsitz in der EU Airline mit Hauptsitz außerhalb der EU
1. Abflug- und Ankunftsflughafen außerhalb der EU Nein Nein
2. Abflugflughafen außerhalb und Ankunftsflughafen innerhalb der EU Ja Nein
3. Abflugflughafen innerhalb und Ankunftsflughafen außerhalb der EU Ja Ja
4. Abflug- und Ankunftsflughafen innerhalb der EU Ja Ja
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