Ansprüche bei Flugverspätung
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Bei einer Strecke von bis zu 1.500 km bekommen Sie 250 €, zwischen 1.500 km und 3.500 km erhalten Sie 400 € und bei einem Flug von über 3.500 km erhalten Sie eine Entschädigung in der Höhe von 600 €. Dies gilt auch wenn bei einer Dienstreise der Flug verspätet ist.
Zusätzlich zu den Entschädigungszahlungen stehen Ihnen je nach Wartezeit Betreuungs- und Versorgungsleistungen zu, die von der Fluglinie erbracht werden müssen. Diese reduzieren jedoch nicht Ihren Entschädigungsanspruch.
Ihre Fluggastrechte. Kurz und kompakt. | Das können Sie bei einer Flugverspätung tun. |
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Eine Entschädigung für Flugverspätung steht Ihnen ab 3 Stunden Reiseverzögerung zu. | Fragen Sie bei der Airline nach dem Verspätungsgrund. |
Die Ausgleichzahlung beträgt zwischen 250€ und 600€. | Lassen Sie sich die Verspätung schriftlich bestätigen. |
Bereits ab 2 Stunden Verspätung muss Ihnen die Airline Betreuungsleistungen stellen. | Dokumentieren Sie die Verspätung durch Fotos von Anzeigetafeln, Tickets, Rechnungen, etc. |
Bei Reiseverzögerung – mit wenigen Ausnahmen – haben Sie Anrecht auf Entschädigung. | Fordern Sie die Ihnen zustehenden Versorgungs- und Betreuungsleistungen ein. |
Nur besondere Umstände befreien die Airline von der Verpflichtung auf Auszahlung der Entschädigung. | Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen aus und notieren Sie deren Kontaktdaten. |
Ihre Rechte als Flugpassagier sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. | Prüfen Sie Ihren Entschädigungsanspruch und fordern Sie diesen ein. |