Flugverspätung? Flug verspätet?

Anspruch auf Entschädigung!

Ist der Flug verspätet steht Ihnen möglicherweise eine Flugverspätung-Entschädigung zu! Um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen, haben wir hier alle wichtigen Infos zu Ihren Rechten und Pflichten im Fall eines verspäteten Fluges zusammengefasst. Oder Sie prüfen gleich mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner Ihre Ansprüche. Flugnummer und Datum eingeben und nach wenigen Klicks wissen Sie schon, ob Ihr Flug anspruchsberechtigt ist.

Ansprüche bei Flugverspätung

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz. Bei einer Strecke von bis zu 1.500 km bekommen Sie 250 €, zwischen 1.500 km und 3.500 km erhalten Sie 400 € und bei einem Flug von über 3.500 km erhalten Sie eine Entschädigung in der Höhe von 600 €. Dies gilt auch wenn bei einer Dienstreise der Flug verspätet ist.

Zusätzlich zu den Entschädigungszahlungen stehen Ihnen je nach Wartezeit Betreuungs- und Versorgungsleistungen zu, die von der Fluglinie erbracht werden müssen. Diese reduzieren jedoch nicht Ihren Entschädigungsanspruch.

Ihre Fluggastrechte. Kurz und kompakt. Das können Sie bei einer Flugverspätung tun.
Eine Entschädigung für Flugverspätung steht Ihnen ab 3 Stunden Reiseverzögerung zu. Fragen Sie bei der Airline nach dem Verspätungsgrund.
Die Ausgleichzahlung beträgt zwischen 250€ und 600€. Lassen Sie sich die Verspätung schriftlich bestätigen.
Bereits ab 2 Stunden Verspätung muss Ihnen die Airline Betreuungsleistungen stellen. Dokumentieren Sie die Verspätung durch Fotos von Anzeigetafeln, Tickets, Rechnungen, etc.
Bei Reiseverzögerung – mit wenigen Ausnahmen – haben Sie Anrecht auf Entschädigung. Fordern Sie die Ihnen zustehenden Versorgungs- und Betreuungsleistungen ein.
Nur besondere Umstände befreien die Airline von der Verpflichtung auf Auszahlung der Entschädigung. Tauschen Sie sich mit anderen Betroffenen aus und notieren Sie deren Kontaktdaten.
Ihre Rechte als Flugpassagier sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Prüfen Sie Ihren Entschädigungsanspruch und fordern Sie diesen ein.
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Ihr Flug hatte Verspätung? Hier finden Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema.

Ein Streik, schlechtes Wetter, technische Probleme eines vorangegangenen Fluges – all das sind mögliche Ursachen einer Flugverspätung.
Doch Achtung: Passagiere, die in der EU reisen, werden vom Gesetz besonders geschützt, da sie laut der seit 2004 geltenden EU Fluggastrecht-Verordnung ein Recht auf Entschädigung haben, wenn sie von Flugverspätungen betroffen sind. Beträgt die Verspätung mehr als zwei Stunden ist die Airline sogar verpflichtet, Versorgungsleistungen am Flughafen zu erbringen.

Wir können aus Erfahrung sagen, dass Airlines jedoch sehr erfinderisch sind, wenn es darum geht, sich Ausnahmegründe einfallen zu lassen, um die Entschädigungszahlungen zu umgehen. Dies ist sehr ärgerlich.
Als Passagier sollten Sie aber auf keinen Fall auf die Einhaltung Ihrer Rechte verzichten – immerhin steht Ihnen bei einer Verspätung ab 3 Stunden zwischen 250 € und 600 € Entschädigung zu. Dies ist gesetzlich geregelt und gilt sowohl für Linienflüge, als auch Pauschal- oder Dienstreisen.

Welche Rechte habe ich als Passagier bei Flugverspätung?

Bereits 2004 hat die EU festgelegt, dass Ihnen als Flugpassagier bestimmte Rechte zustehen. Diese wurden in der Fluggastrechtverordnung 261/2004 verankert. In dieser Verordnung ist genau festgehalten, welche Pflichten Airlines zu erfüllen haben, wenn Sie Ihr Ziel unter gewissen Umständen zu spät erreichen. Aber auch wenn diese Ansprüche gesetzlich geregelt sind, werden Anfragen und Einforderungen von vielen Airlines einfach abgelehnt oder ignoriert. Als Einzelperson verliert man hier schnell den Mut.
Darum stehen wir Ihnen von Beginn der Entschädigungseinforderung an bei und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Rechts.

Wie ist der Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Flugverspätung genau geregelt?

Grundsätzlich wird bei der Berechnung der Flugverspätung der Zeitpunkt herangezogen, an dem die Türen des Flugzeuges geöffnet werden und die Passagiere aussteigen können. Also nicht wie vielleicht angenommen der Zeitpunkt der eigentlichen Landung des Flugzeuges.

Hier finden Sie einen Überblick über die Regelung, wann Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben:

Ankunft/Abflug Airline mit Hauptsitz in der EU Airline mit Hauptsitz außerhalb der EU
1. Abflug- und Ankunftsflughafen außerhalb der EU Nein Nein
2. Abflugflughafen außerhalb und Ankunftsflughafen innerhalb der EU Ja Nein
3. Abflugflughafen innerhalb und Ankunftsflughafen außerhalb der EU Ja Ja
4. Abflug- und Ankunftsflughafen innerhalb der EU Ja Ja

Welche Entschädigungsleistungen stehen mir zu?

Die Höhe der Entschädigung kann bis zu 600€ betragen und wird nach Flugdistanz gestaffelt:

  • bis zu 1.500 km bekommen Sie 250 €
  • zwischen 1.500 km und 3.500 km erhalten Sie 400 €
  • über 3.500 km erhalten Sie eine Entschädigung in der Höhe von 600 €
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Wie und wo fordere ich meine Entschädigung ein?

Ihr Ansprechpartner ist die Fluglinie, mit der Sie tatsächlich geflogen sind und nicht diejenige, bei der sie gebucht haben. Der Reiseveranstalter, auch wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, hat nichts mit der Abwicklung zu tun, denn er ist nicht für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche zuständig.

In vielen Fällen ist es für Passagiere jedoch sehr schwierig, den richtigen Ansprechpartner bei der Fluglinie zu finden. Kundenhotlines sind nicht zuständig, Beschwerdemails werden nicht beantwortet und Infos über Ansprüche sind sehr gut auf der Homepage versteckt.

Fluglinien sind aber sehr erfinderisch, wenn es darum geht die Entschädigungszahlungen zu umgehen. Entweder sie reagieren nicht auf die Anfrage, lassen sich mit der Beantwortung sehr viel Zeit oder werden sehr kreativ mit der Findung außergewöhnlicher Umstände. Passagiere werden dadurch mürbegemacht und verlieren häufig den Mut, sich wirklich mit der Airline auseinander zu setzen.

Voraussetzungen für Anspruch auf Entschädigung?

Grundsätzlich ist es egal, ob Sie an einer Individual-, Pauschal- oder Dienstreisen teilnehmen, ob es sich um einen Billigflieger handelt oder ob es sich um ein zahlendes Kind handelt. Wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung:

  • Sie fanden sich rechtzeitig (falls nicht anders auf der Buchungsbestätigung angegeben mindestens 45 Minuten) vor Abflug am Check-In Schalter ein
  • Der Flug hat mehr als drei Stunden Verspätung
  • und liegt weniger als 3 Jahre zurück
  • Sie sind im Besitz einer gültigen Buchungsbestätigung und eines gültigen Tickets, welche auch aus Kundenbindungs- oder Werbeprogrammen stammen dürfen
  • Das Flugzeug ist auf einem Flughafen innerhalb der EU gelandet und die Airline hat ihren Hauptsitz in der EU
  • oder das Flugzeug ist von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet
  • Es liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, der die Verspätung verursacht hat
  • Der Tarif mit dem Sie geflogen sind ist kein kostenloser oder reduzierter, der der Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung steht

Wie lange kann ich meinen Anspruch geltend machen?

In der EU Fluggastrechte Verordnung findet sich keine ausdrückliche Regelung für diese Frage. Daher gelten die allgemeinen Verjährungsfristen – innerhalb der EU sind das 3 Jahre, im internationalen Raum 2 Jahre.
Enthalten die AGBs der Fluglinien kürzere Fristen, gelten trotzdem die genannten allgemeinen Verjährungsfristen.

Flugverspätung – meine zusätzlichen Rechte?

Zusätzlich zu den Entschädigungszahlungen stehen Ihnen je nach Wartezeit Betreuungs- und Versorgungsleistungen zu, die von der Fluglinie erbracht werden müssen. Diese reduzieren jedoch nicht die Höhe Ihrer Entschädigung.

In diesen Fällen muss die Airline nicht zahlen

Trotz allem gibt es einige wenige Umstände, wann Airlines keine Entschädigung zahlen müssen.

Der verspätete Flug ist kein EU-Flug

Da die Rechte von Passagieren in der EU-Fluggastrechte Verordnung 261/2004 geregelt sind, können diese eben auch nur für Fluglinien angewendet werden, die ihren Sitz in der EU haben bzw. wenn sich der Abflugort in einem EU-Land befand.

Wenn die Verspätung weniger als 3 Stunden betrug

Betrug die Verspätung weniger als 3 Stunden, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Ausschlaggebend für die Berechnung der Verspätung ist der Zeitpunkt, an dem die Türen des Flugzeuges geöffnet wurden – denn ab diesem Zeitpunkt gilt das Flugzeug als gelandet.

Sie haben die Verspätung selbst verschuldet
Fluggäste, die ihre Verspätung selbst zu verantworten haben, sind nicht entschädigungsberechtigt. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Passagiere zu spät am Gate erscheinen oder aus gesundheitlichen bzw. sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. durch starke Alkoholisierung oder aggressives Verhalten) nicht befördert werden. Unzureichende Reiseunterlagen wie ein vergessenes Visum oder andere fehlende Reisedokumente können ebenfalls zu einem verweigerten Boarding führen.

Ihr Anspruch auf Entschädigung ist verjährt

Eine Entschädigung können Sie bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern – alle verspäteten Flüge, die vor diesem Zeitraum liegen, gelten als verjährt und nicht entschädigungsberechtigt.

Flugverspätungen auf Grund von Naturkatastrophen:

Vulkanausbruch
Eines der wohl medienwirksamsten und bekanntesten Beispiele für eine Naturkatastrophe mit großem Einfluss auf den Flugverkehr war sicherlich der Ausbruch des Eyjafjallajökull. Der isländische Vulkan sorgte 2010 mit einer riesigen Aschewolke dafür, dass zahlreiche Fluggäste ungewollt am Boden blieben. Fast einen Tag lang, wurde ein Viertel der europäischen Flüge durch die Flughafensicherheitsbehörde abgesagt.

Wirbelsturm / Hurrikane
Zahlreiche Beispiele für Flugverspätungen sind Folge von Stürmen bzw. einem Hurrikan. Ein prominentes Beispiel aus dem Vorjahr war Hurrikan Katrina. Im August 2017 erreichte der bislang teuerste Tropensturm, den Amerika je erlebt hat, die Vereinigten Staaten. Wikipedia berichtet von 1.836 Toten und Schäden in der Höhe von 125 Milliarden Euro https://de.wikipedia.org/wiki/Hurrikan_Katrina. Natürlich fielen der Naturkatastrophe auch zahlreiche Flüge zum Opfer. Flugverspätungen standen auf der Tagesordnung. Anrecht auf eine Entschädigungszahlung gab es nur in vereinzelten Fällen. Und zwar dann, wenn nachgewiesen werden konnte, dass die Fluglinie durch Umorganisieren in der Lage gewesen wäre, einen zeitgerechten Abflug durchzuführen. In erster Instanz wurden entsprechende Forderungen abgelehnt. Dank der Hilfe von Flugrechtsspezialisten konnten in weiterer Folge aber dennoch Entschädigungszahlungen erwirkt werden.

Tsunami

Ebenfalls 2017 wurde aufgrund eines Seebebens der Stärke 6,5 bis 6,7 und eines darauf folgenden Tsunamis der Flughafen von Kos kurzfristig gesperrt. Die daraus resultierenden Flugverspätungen waren beträchtlich.

Zu den weitere Naturkatastrophen zählen u.a.: dichter Nebel, Sturmfluten, Erdbeben, …
Schlechtes Wetter gilt NICHT als Naturkatastrophe!

Für Verlust des Gepäcks gelten andere Vorschriften

Bei Gepäckverlust oder wenn das Gepäck verloren geht gelten übrigens andere Normen und Bestimmungen. Die pauschalen Entschädigungen sind hier leider nicht anwendbar.

Interflug Iljuschin Il-62

Das schwerste Flugzeugunglück, das sich auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands ereignete, fand am 14. August 1972 statt. An diesem Tag stürzte eine Iljuschin Il-62 der Fluggesellschaft Interflug in der Nähe von Königs Wusterhausen, das zu jener Zeit in der DDR lag, ab. Bei diesem tragischen Vorfall kamen alle 156 Insassen ums Leben.

WLAN im Flugzeug

Welche Flugzeuge haben Wifi an Bord und man kann damit während des Fluges mit Smartphone, Tablet und Computer in das Internet. Wir haben die Details.

Apple Airtag im Koffer im Flugzeug

Ist es erlaubt im Koffer einen Airtag oder einen Samsung Galaxy SmartTag mitzuführen, um immer zu wissen wo das eigene Gepäckstück ist? Ist das sinnvoll und wie funktionieren Airtags eigentlich? Alle Antworten im Artikel.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Entschädigung für Flugverspätung auch selbst geltend machen?
Grundsätzlich kann jeder geschädigte Passagier die Entschädigung auch selbst bei der Airline geltend machen. Allerdings haben Airlines viele Wege gefunden, um sie bei privaten Personen doch nicht zahlen zu müssen. Es beginnt bereits damit, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Weiters besteht ein hohes Kostenrisiko, welches der Klagende selbst tragen muss.
Warum zahlen Fluglinien so oft keine Entschädigung aus?
Experten schätzen, dass Fluglinien nur in etwa 5% der anspruchsberechtigten Verspätungen auch wirklich auszahlen. Das liegt daran, dass die EU Verordnung 261-2004 ein schwer zu durchschauendes Rechtsgebiet ist und sich Fluglinien oft unberechtigt herausreden.
Wer bekommt die Entschädigung bei Flugverspätung bei einer Dienstreise?
Grundsätzlich ist immer derjenige entschädigungsberechtigt, dem durch Wartezeit oä. ein Schaden entstanden ist. Hat also der Dienstgeber die Flugreise bezahlt, so bekommt trotzdem der Passagier die Entschädigung. Nur wenn zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Entschädigung der Dienstgeber erhält ist es anders. Die Entschädigungssumme ist in den meisten Ländern übrigens steuerfrei.
Bekomme ich auch bei einer verspäteten Pauschalreise Entschädigung?
Grundsätzlich gilt bei einer Pauschalreise und dem zugehörigen Charterflug das gleiche wie bei einem Linienflug. Ab 3 Stunden Verspätung, bei Flugstreichung ab 2 Stunden, bei verpassten Anschlussflügen und bei Überbuchungen hat man unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch.