Wie schwer ist es seine Ansprüche durchzusetzen?
Die EU-Verordnung 261-2004 wollte ursprünglich die Einhaltung der Flugpläne durch die Luftfahrtunternehmen verbessern, gibt aber auch Flugpassagieren mehr Rechte während der Wartezeiten auf Flughäfen wegen verspäteter Flüge. So sind Fluglinien zuerst einmal verpflichtet Getränke und Verpflegung für die wartenden Passagiere zur Verfügung zu stellen.
Bei den pauschalen Entschädigungen für zu spät ankommende Flüge sind es je nach Flugdistanz bis zu 600 Euro, die an die geschädigten Passagiere auszuzahlen sind. Aber hier zeigt es sich schon, dass es für Passagiere nicht ganz einfach ist, diese erfolgreich geltend zu machen, denn die Fluglinien haben offensichtlich gelernt sich die Auszahlung zu ersparen. So ist es zuerst einmal schwer eine Adresse zu finden, bei der man die Ansprüche einreicht, denn wer war eigentlich das ausführende Luftfahrtunternehmen? In Zeiten von Code-Sharing und Wet-Lease Verträgen eine selbst für Spezialisten oft nicht einfach zu beantwortende Frage. Bei Onlineformularen auf Webseiten bekommt man oft keine Bestätigung und kann in der Folge keinen Fristenlauf nachweisen, was bei einer Gerichtsverhandlung teuer werden kann. Und neben geschickt formulierten Ausflüchten wegen schlechten Wetters oder Sicherheitsproblemen am Flughafen hat sich vor allem eine Strategie für Airlines bewährt: nicht zu antworten und darauf zu hoffen, dass die enttäuschten Fluggäste das Klagerisiko scheuen.
Daher empfehlen wir den Fall an einen Experten abzutreten, welcher nur im Falle einer Entschädigung eine Provision verlangt. Auf eigene Faust fehlen Ihnen schlicht die Flug- und Wetterdaten und ein Anwalt wird jede Minute seiner Leistung in Rechnung stellen was schnell die Entschädigungshöhe übersteigt.