Flugverspätung bei Dienstreisen

Entschädigung beantragen!

Die EU Verordnung für Flugreisen unterscheidet bei der Zuerkennung einer Entschädigung nicht zwischen Dienstreisen und privaten Reisen. Dienstreisende sind daher ebenso wie andere Reisende entschädigungsberechtigt. Hier können Sie unverbindlich und kostenlos Ihren Flug überprüfen. Sie erfahren sofort, ob Ihr Flug anspruchsberechtigt ist und wie hoch die Höhe Ihrer Entschädigung sein wird. Sollte es Probleme bei der Einforderung geben und Sie haben uns mit dieser beauftragt, ziehen wir gegebenenfalls auch vor Gericht um Ihren Anspruch durchzusetzen.

Flugverspätung bei Dienstreisen

Wer bekommt die Entschädigung bei einer Dienstreise?

Immer wieder stellen sich Dienstreisende die Frage, wem denn nun im Falle einer Reiseverzögerung oder Flugverspätung aus den verschiedensten Gründen die Entschädigung zusteht - dem Reisenden oder dem Unternehmen, welches das Ticket bezahlt hat? Hier ist es gesetzlich so geregelt, dass die Person, der durch die Wartezeit ein Nachteil entstanden ist, entschädigungsberechtigt ist. Das bedeutet, dass dem Mitarbeiter, der auf Dienstreise geschickt wurde und durch verschiedene Umstände zum Warten gezwungen war, eine Entschädigung zusteht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen diese Ausgleichszahlung ausdrücklich für sich einfordert und der Mitarbeiter zustimmt – in diesem Fall geht die Entschädigung an das Unternehmen.

Wenn Sie eine Entschädigung erhalten, ist diese nicht steuerpflichtig, da es sich um eine Ausgleichszahlung handelt, die lediglich Ihren entstandenen Schaden ausgleicht. Daher besteht kein Vermögenszuwachs, der einen steuerbaren Mehrwert darstellen würde. Falls Sie dennoch unsicher sind, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

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Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Wenn Sie über eine bestätigte Buchung und ein bezahltes Ticket mit ihrem Namen verfügen und Sie von einem EU-Flughafen abfliegen bzw. auf einem landen (wenn der Hauptsitz der Airline in der EU liegt), haben Sie Anspruch auf Entschädigung für Reiseverzögerung oder Nichtbeförderung.

Ankunft/Abflug Airline mit Hauptsitz in der EU Airline mit Hauptsitz außerhalb der EU
1. Abflug- und Ankunftsflughafen außerhalb der EU Nein Nein
2. Abflugflughafen außerhalb und Ankunftsflughafen innerhalb der EU Ja Nein
3. Abflugflughafen innerhalb und Ankunftsflughafen außerhalb der EU Ja Ja
4. Abflug- und Ankunftsflughafen innerhalb der EU Ja Ja
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Die Höhe Ihres Anspruchs

Die Höhe der Entschädigung für die Geschäftsreise richtet sich in allen Fällen nach der Länge der Flugstrecke. Somit können Sie leicht eruieren wie hoch Ihr möglicher Anspruch sein wird. Ob Sie diesen bekommen, können Sie feststellen, wenn Sie durch das Formular den Flug überprüfen lassen.

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