Wer bekommt die Entschädigung bei einer Dienstreise?
Immer wieder stellen sich Dienstreisende die Frage, wem denn nun im Falle einer Reiseverzögerung oder Flugverspätung aus den verschiedensten Gründen die Entschädigung zusteht - dem Reisenden oder dem Unternehmen, welches das Ticket bezahlt hat? Hier ist es gesetzlich so geregelt, dass die Person, der durch die Wartezeit ein Nachteil entstanden ist, entschädigungsberechtigt ist. Das bedeutet, dass dem Mitarbeiter, der auf Dienstreise geschickt wurde und durch verschiedene Umstände zum Warten gezwungen war, eine Entschädigung zusteht. Eine Ausnahme besteht nur, wenn das Unternehmen diese Ausgleichszahlung ausdrücklich für sich einfordert und der Mitarbeiter zustimmt – in diesem Fall geht die Entschädigung an das Unternehmen.
Wenn Sie eine Entschädigung erhalten, ist diese nicht steuerpflichtig, da es sich um eine Ausgleichszahlung handelt, die lediglich Ihren entstandenen Schaden ausgleicht. Daher besteht kein Vermögenszuwachs, der einen steuerbaren Mehrwert darstellen würde. Falls Sie dennoch unsicher sind, sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.