Rechtslage bei wilden Streiks
In Österreich wird im Einzelfall geprüft. In Deutschland neigen die Gerichte dazu jeden Streik als außergewöhnlichen Umstand zu werten. In Spanien hingegen zählt üblicherweise ein Streik nie als außergewöhnlicher Umstand.
Im Falle eines Streiks muss das Luftfahrtunternehmen nicht nur einen außergewöhnlichen Umstand geltend machen, sondern auch nachweisen können, dass es alle zumutbaren Maßnahmen unternommen hat, um Auswirkungen des Streiks auf die ordnungsgemäße Durchführung der Flugpläne zu vermeiden oder so gering wie nur möglich zu halten.
Das Urteil bezüglich der „wilden Streiks“ ist jedenfalls richtungsweisend für die Zukunft, dass nicht jeder Streik automatisch ein Freibrief der Luftlinie für Flugverspätungen, Flugstreichungen oder verpasste Anschlussflüge ist.