Informationspflicht zu Fluggastrechten
Leider kommt es oft vor, dass Passagiere von der ihnen zustehenden Flugentschädigung nur unzureichend oder auch gar nicht informiert werden. Das ist allerdings unzulässig. Fluggesellschaften müssen im Anlassfall bereits am Abfertigungsschalter die entsprechende Information an betroffene Fluggäste aushändigen. Aber Sie wären nicht auf dieser Website um sich über Ihre Rechte selber zu informieren. Zum Glück findet man heute relativ schnell alle relevanten Vorschriften und Regelungen und kann sich einen Überblick verschaffen. Grundsätzlich sind die Rechte für Fluggäste sehr genau und streng geregelt, das macht es für den Fluggast einfacher seine Rechte, auch mit Hilfe von spezialisierten Portalen, durchzusetzen.