Informationspflicht zu Fluggastrechten
Leider kommt es oft vor, dass Passagiere von der ihnen zustehenden Flugentschädigung nur unzureichend oder auch gar nicht informiert werden. Das ist allerdings unzulässig. Fluggesellschaften müssen im Anlassfall bereits am Abfertigungsschalter die entsprechende Information an betroffene Fluggäste aushändigen.