Flugverzögerung / Verspätung – Entschädigung – Reduktion des Reisepreises
Wenn Ihr gebuchter Flug im Rahmen einer Pauschalreise verspätet ist, stellt dies einen Reisemangel dar und rechtfertigt eine Reduktion des Reisepreises.
Ab der fünften Stunde stehen Ihnen 5% des anteiligen Tagesreisepreises für jede weitere Stunde in Form einer Rückerstattung zu. Alle zusätzlichen Kosten (bis zu einer Höhe von 5.400 €) muss der Reiseveranstalter übernehmen.
Betroffene Passagiere müssen den Reiseveranstalter unverzüglich, d.h. sofort, nachdem sie die Information erhalten haben, von der Verspätung in Kenntnis setzen. Vergessen Sie auch nicht auf Ihr Recht auf Entschädigungszahlung von der verantwortlichen Airline.
Aber Achtung: Eine Minderung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter kann nicht zusätzlich zur Entschädigung durch die Airline eingefordert werden. Diese beiden Beträge werden gegengerechnet.
Ist die Flugverzögerung so gravierend, dass sie sich auf die gebuchte Gesamtleistung auswirkt, steht es Pauschalreisenden laut Gesetz frei, von ihrer Reise zurückzutreten. Die Pauschalreise wird hierbei als Gesamtheit, inklusive aller Leistungen, betrachtet.
Wenn also die Flugverspätung den Wert der Reise und den erwarteten Erholungsfaktor erheblich schmälert, hat der Kunde ein Recht auf Kündigung (z.B. im Fall von Kreuzfahrten, wenn durch die Flugverspätung die Abfahrt des Schiffes verpasst wird). Wird ein Flug unabhängig von weiteren Reiseleistungen gebucht und dessen Nutzen wird aufgrund einer Verspätung von mehr als fünf Stunden gemindert, muss dieser nicht angetreten werden und Betroffene bekommen ihren Ticketpreis rückerstattet.