Flug umgebucht?

Entschädigung bei umgebuchten Flügen

Es gibt viele Gründe, dass Sie auf einen anderen Flug umgebucht werden, meist bewirkt das eine lange Wartezeit, die einen Entschädigungsanspruch begründet. Unter bestimmten Bedingungen haben Sie als Passagier dann aber Anspruch auf eine Entschädigung, die ein Ausmaß von bis zu 600 € annehmen kann. In diesem Fall kommt die EU Verordnung 261/2004 zu tragen, in der die Höhe und die Voraussetzungen für die Entschädigung geregelt sind. Entscheidend für Ihren Anspruch ist, um wieviel später Sie den Zielflughafen erreichen.

Die Voraussetzungen

Für die Entschädigungszahlung sind Sie berechtigt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen ein gültiges Flugticket, welches nicht zu einem reduzierten Tarif erworben wurde, der der Öffentlichkeit nicht unmittelbar zugänglich ist
  • Es macht keinen Unterschied, ob Sie diesen Flug direkt bei der Airline oder über eine Online-Plattform gebucht haben oder ob der Flug Teil einer Pauschal- oder Dienstreise ist
  • Sowohl Erwachsene als auch Kinder haben bei einem bezahlten Ticket Anspruch auf Entschädigung
  • Das Flugzeug ist innerhalb der EU gestartet oder gelandet und die durchführende Airline hat ihren Hauptsitz in der EU
  • Die Umbuchung des Fluges liegt weniger als 3 Jahre in der Vergangenheit
  • Seien Sie rechtzeitig, also mindestens 45 Minuten vor dem Abflug beim Abfertigungsschalter. Checken Sie zusätzlich, ob eine andere Zeit für den spätesten Check-In auf Ihrem Ticket angegeben ist
  • Der Flug findet mindestens 3 Stunden später statt
  • Es liegen keine unbeeinflussbare Ereignisse wie Streiks, besondere Wetterverhältnisse oder politische Unruhen vor
  • Sie stellten kein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für andere Passagiere dar
  • Die Information über die Umbuchung wurde Ihnen weniger als 14 Tage vor dem Abflug zugestellt

Entschädigung einfordern - was Sie beachten sollten

Grundsätzlich ist die durchführende Airline Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Entschädigung einfordern möchten. Es kommt aber leider häufig vor, dass Fluglinien diverse Taktiken anwenden, um Ihnen aus dem Weg zu gehen oder die Auszahlung einer Entschädigung hinauszuzögern. Dennoch sollten Sie sich nicht beirren lassen und auf Ihr Recht bestehen. Holen Sie sich Hilfe von unseren erfahrenen Experten, wir informieren Sie kostenlos und unverbindlich und unterstützen Sie damit Sie zu ihrem Recht kommen.

Wie hoch ist die Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung bei einer Flugverzögerung von mehr als 3 Stunden richtet sich in allen Fällen nach der Flugdistanz. Beträgt diese unter 1.500 km, stehen jedem Passagier 250 € zu. Bei einer Strecke von 1.500 km bis 3.500 km, beträgt die Entschädigung 400 € und ab einer Strecke von mehr als 3.500 km 600 €.

Umbuchung von Dienstreisen
Handelt es sich um eine Umbuchung im Rahmen einer Dienstreise, steht Ihnen ebenfalls eine Entschädigung zu. Der Anspruch steht der „reisenden Person“ und nicht dem zahlenden Unternehmen zu. Außer es besteht eine andere betriebsinterne Regelung, welche die Abtretung diverser Entschädigungen betrifft. In vielen Ländern der EU müssen Entschädigungen nicht versteuert werden – sprechen Sie diesbezüglich am besten mit Ihrem Steuerberater.

Zusätzliche Versorgungsleistungen

Wenn Sie aufgrund einer Verzögerung durch eine Umbuchung am Flughafen eine längere Wartezeit haben, stehen Ihnen zusätzliche Versorgungsleistungen zu. Bereits ab 2 Stunden Wartezeit haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke. Diese Unterstützungsleistungen sind wie folgt geregelt:

Wartezeit Strecke Anspruch
ab 2 Stunden Wartezeit bis 1.500 km Flugstrecke kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
ab 3 Stunden Wartezeit 1.500 bis 3.500 km Flugstrecke kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
ab 4 Stunden Wartezeit ab 3.500 km Flugstrecke kostenlose Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate, E-Mails oder Fax
ab 5 Stunden Wartezeit alle Flüge Rücktritt von der Beförderung und Rückerstattung des Flugpreises
Flug erst am nächsten Tag alle Flüge Übernachtung im Hotel inkl. Transfer
Flug gestrichen

Flugverspätungen sind prinzipiell ärgerlich. Noch unangenehmer wird es allerdings, wenn dadurch ein Anschlussflug nicht zeitgerecht erreicht werden kann. Die große Frage für die Passagiere – was ist nun zu tun?

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