Flug umgeleitet?

Von einer Flugumleitung betroffen? Beantragen Sie Entschädigung.

Flugumleitung zu einem anderen Zielflughafen kommt nur in seltenen Fällen vor, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, haben Sie Anrecht auf bis zu € 600,- Entschädigung. Gründe sind meist schwerwiegende Ereignisse wie z.B. starke Unwetter oder das Einsetzen des Nachtflugverbots. Wenn Sie aufgrund einer Umleitung nicht Ihrem eigentlichen Zielflughafen ankommen, ist meist ein Bustransport oder ähnliches notwendig. Sollten Sie aufgrund dessen verspätet an Ihrem Ziel ankommen, steht Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Entschädigung zu.

Gründe für Flugumleitungen

Es mag für den Laien sonderbar wirken, warum Flüge manchmal umgeleitet werden müssen. Flugumleitungen können aus verschiedenen Gründen notwendig sein: Eine der häufigsten Ursachen ist ein einsetzendes Nachtflugverbot, welches vorschreibt, dass Flugzeuge zu bestimmten Zeiten nicht mehr in der Nähe von Wohngebieten fliegen dürfen. Wenn ein Flugzeug aufgrund dessen nicht mehr seinen ursprünglich geplanten Zielflughafen ansteuern kann, muss der Flug umgeleitet werden. Weitere Gründe für Flugumleitungen können Flughafensperrungen, Notarzteinsätze oder schlechte Wetterbedingungen sein. Wenn ein Flugzeug beispielsweise aufgrund von starkem Regen, Hagel oder starkem Wind nicht mehr sicher landen kann, muss der Flug auf einen anderen Flughafen umgeleitet werden. In jedem Fall ist die Sicherheit der Passagiere und Besatzungsmitglieder die oberste Priorität, und Flugumleitungen werden nur dann durchgeführt, wenn dies notwendig ist, um diese Sicherheit zu gewährleisten.

Flugumleitung bei Nachtflugverbot

Eine gängige Ursache für Flugumleitungen ist das Einsetzen eines Nachtflugverbots, das dazu führt, dass der ursprüngliche Zielflughafen nicht mehr vor dem Beginn des Verbots erreicht werden kann. Nachtflugverbote variieren je nach Flughafen und werden häufig aufgrund von Beschwerden der Anwohner verhängt. Große Flughäfen in dicht besiedelten Städten unterliegen oft besonders strengen Nachtflugverboten. Obwohl ein Flug möglicherweise nur geringfügig verspätet ist, kann es passieren, dass er das Ziel nicht mehr vor Beginn des Nachtflugverbots erreicht. In einem solchen Fall wird oft versucht, den Flug auf einen nahegelegenen Flughafen umzuleiten, der ein weniger striktes Nachtflugverbot hat.
Allerdings wissen die Fluglinien von den Verboten und auch wenn geplante Flüge knapp am Nachtflugverbot sind. In der Regel ist dann der Transport (Taxi, Bus oder Eisenbahn) zwischen den Flughäfen organisiert, oder kann bei einem Drittunternehmen abgerufen werden und klappt dann reibungslos und man bleibt unter den 3 Stunden Verspätung. Sollte der Ersatzflughafen doch weiter weg sein und die Zeit überschritten worden sein, so reichen Sie den Flug mit den Daten bei einem Flugrechtsspezialisten ein, um eine Entschädigung zu beantragen.

Höhe der Entschädigung

Kommen Sie mit einer Verzögerung von mindestens 3 Stunden an Ihrem eigentlichen Zielflughafen an, so steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu € 600,- zu. Die Höhe richtet sich nach den zurückgelegten Flugkilometern. Der Gesetzgeber sieht hier 3 Abstufungen für vor:

  • Kurzstrecke: Entschädigung von 250 € bis 1.500 km Flugstrecke!
  • Mittelstrecke: Entschädigung von 400 € zwischen 1.500 und 3.500 km Flugstrecke!
  • Langstrecke: Entschädigung von 600 € ab 3.500 km Flugstrecke!

Mein Flug wurde umgeleitet!

Wurde Ihr Flug aus diversen Gründen auf einen anderen Flughafen umgeleitet, dann haben Sie Anspruch, wenn:

  • der Flug von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet ist
  • oder der betroffene Flug auf einem Flughafen innerhalb der EU landen sollte und von einer EU-Airline durchgeführt wurde
  • die Verzögerung, mit der Sie an Ihrem ursprünglich geplanten Ziel ankamen, mehr als 3 Stunden beträgt
  • der Grund für die Umleitung nicht auf ein unbeeinflussbares Ereignis zurückzuführen war

Ersatzbeförderung bei umgeleitetem Flug

Es ist egal, aus welchem Grund Ihr Flug umgeleitet wurde – in jedem Fall muss Ihnen die Airline dafür sorgen, dass Sie das gebuchte Ziel auch erreichen. Ob dies nun per Bus, Bahn oder Taxi geschieht, ist der Fluggesellschaft überlassen. In den meisten Fällen werden Busse organisiert, um die Passagiere des umgeleiteten Fluges an den Bestimmungsort zu bringen.
Sollte doch der Fall eintreten, dass Sie sich selbst um die Weiterreise kümmern müssen, heben Sie unbedingt alle Buchungsbestätigungen, Rechnungen und Belege auf, um diese später der Airline vorlegen zu können und diese Kosten einzufordern. Generell sollten Sie Ihre Reise gut dokumentieren und von Anzeigetafeln, Bestätigungen, Aushängen usw. Fotos anfertigen. Dann haben Sie später alles gut dokumentiert im Smartphone, weil bei einer turbulenten Reise kann schon der eine odere andere Beweis verloren gehen.

Versorgungsleistungen bei Flugumleitung

Neben der Sicherheit hat die Fluggesellschaft auch eine Verpflichtung gegenüber den Passagieren, die von einer Flugumleitung betroffen sind. Während des Wartens auf einen Ersatzflug oder auf weitere Informationen muss die Fluggesellschaft dafür sorgen, dass die Passagiere mit Essen und Getränken versorgt werden. Auch die Möglichkeit zur Kommunikation muss gewährleistet sein, damit die Passagiere ihre Angehörigen informieren oder alternative Reisepläne arrangieren können. Die Fluggesellschaften müssen den Passagieren mindestens zwei Telefonate oder E-Mails gestatten, wobei hier heute eher kostenloses Wifi gefragt sein wird.

In manchen Fällen ist eine Übernachtung notwendig, wenn der nächste Flug erst am nächsten Tag geht. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft den betroffenen Passagieren ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen und gegebenenfalls den Transport zum Hotel organisieren. Diese Verpflichtungen gelten jedoch nur in bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei Verspätungen oder Annullierungen, die von der Fluggesellschaft zu verantworten sind. Wenn die Flugumleitung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel schlechtem Wetter (Starkregen, Unwetter, Hagel), stattfindet, kann die Fluggesellschaft von diesen Verpflichtungen befreit sein.

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Sie sollen die Kundenbindung stärken und bieten Rabatte in Form von Flugprämien oder Freiflügen, die mit steigender Buchungslage immer größer ausfallen. Mittlerweile hat jede größere Airline ein eigenes Vielfliegerprogramm.