Höhe der Entschädigung
Kommen Sie mit einer Verzögerung von mindestens 3 Stunden an Ihrem eigentlichen Zielflughafen an, so steht Ihnen eine Entschädigung von bis zu € 600,- zu. Die Höhe richtet sich nach den zurückgelegten Flugkilometern. Der Gesetzgeber sieht hier 3 Abstufungen für vor:
- Kurzstrecke: Entschädigung von 250 € bis 1.500 km Flugstrecke!
- Mittelstrecke: Entschädigung von 400 € zwischen 1.500 und 3.500 km Flugstrecke!
- Langstrecke: Entschädigung von 600 € ab 3.500 km Flugstrecke!