Wer bekommt bei verweigertem Boarding eine Entschädigung?
Anhand folgender kurzer Checkliste können Sie ganz einfach überprüfen, ob Sie Anspruch auf etwaige Entschädigungszahlungen haben:
- Eine bestätigte Buchung und ein Ticket lauten auf Ihren Namen
- Der von Ihnen gebuchte Flug wird von einer Airline der EU durchgeführt, landet auf einem EU Flughafen oder startet von einem Flughafen der EU
- Sie befanden sich zu der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeit oder spätestens 45 Minuten vor Abflug beim Abfertigungsschalter
- Es gab keinen Grund, warum Sie nicht befördert werden könnten (d.h. Sie haben die Gesundheit der Passagiere nicht gefährdet und stellten kein allgemeines oder betriebliches Sicherheitsrisiko dar)
- Der von Ihnen gewählte Tarif war kein kostenloser/reduzierter, der der Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar zugänglich war
Zusatzinfo: es macht bei der Inanspruchnahme von Entschädigungszahlungen keinen Unterschied, ob Sie Billigflieger, Dienstreisender oder zahlendes Kind sind, oder ob Sie eine Individual- bzw. Pauschalreise gebucht haben. Die Entschädigung bezieht sich rein auf den Flug, diese kann sogar höher liegen als der Ticketpreis!