Montrealer Übereinkommen

Fluggastrechte bei Verspätung und Gepäcksverlust

Die Grundsätze und Leitlinien für die Rechte von Fluggästen sind im Montrealer Übereinkommen, einem internationalen Abkommen, festgelegt. Das Übereinkommen wurde im Jahr 2003 ratifiziert, nachdem es 1999 in Montreal, Kanada, unterzeichnet worden war. Es tritt an die Stelle des Warschauer Abkommens von 1929 und seiner Änderungen.

Alle internationalen Flüge oder Flüge, die in einem Land beginnen oder enden, das das Montrealer Übereinkommen angenommen hat, unterliegen seinen Bestimmungen. Das Übereinkommen wurde bis 2021 von mehr als 130 Staaten ratifiziert, darunter die meisten Staaten in Europa, Nordamerika und Asien. Das Montrealer Übereinkommen legt eine Reihe von Richtlinien und Verantwortlichkeiten für Fluggesellschaften gegenüber ihren Kunden fest.

Montrealer Übereinkommen Fluggastrechte

Rechte für Flugreisende

Das Abkommen legt die folgenden wichtigen Rechte für Flugreisende fest:

  • Verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Reisegepäck: Wenn das Gepäck eines Fluggastes während eines Fluges verloren geht, sich verspätet oder beschädigt wird, verpflichtet das Montrealer Übereinkommen die Fluggesellschaften, den Fluggast zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Gewicht des Gepäcks und dem Wert seines Inhalts.
  • Entschädigung für annullierte und verspätete Flüge: Die Fluggesellschaften müssen den Fluggästen für annullierte oder verspätete Flüge gemäß dem Montrealer Übereinkommen eine Entschädigung zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer der Verspätung und der Entfernung des Fluges. Im Allgemeinen haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ein Flug länger als drei Stunden verspätet ist. Dies ist aber in der EU-Fluggastrechteverordnung noch einmal klarer für den Passagier geregelt.
  • Boarding verweigert: Nach dem Montrealer Übereinkommen müssen die Fluggesellschaften Fluggästen, denen die Beförderung verweigert wird, eine Entschädigung zahlen, deren Höhe sich nach der Entfernung des Fluges und der Ursache der Nichtbeförderung richtet.
  • Unfälle und Verletzungen: Nach dem Montrealer Übereinkommen müssen die Fluggesellschaften den Fluggästen bei Unfällen oder Verletzungen während des Fluges den entstandenen Schaden ersetzen.
  • Das Montrealer Übereinkommen verpflichtet die Fluggesellschaften zur Entschädigung der Familie oder der Anspruchsberechtigten eines Fluggastes, wenn dieser während des Fluges stirbt oder verletzt wird.

Obwohl das Montrealer Übereinkommen einen allgemeinen Rahmen für Fluggastrechte festlegt, können sich die Einzelheiten dieser Rechte je nach den Gesetzen und Vorschriften der einzelnen Länder ändern. Dennoch gibt es eine Reihe von Problemen, auf die das Übereinkommen nicht eingeht, z. B. Verspätungen von Flugzeugen, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Sicherheitsbedrohungen verursacht werden. Diese Ereignisse werden unter außergewöhnlichen Umständen zusammengefasst. Letztendlich ist das Montrealer Übereinkommen ein wichtiges Rechtsdokument, das die Rechte der Fluggäste grundlegend schützt und den Fluggesellschaften bestimmte Pflichten gegenüber ihren Kunden auferlegt.

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Montrealer Übereinkommen Entschädigung

Der Grund für viel Frust und zusätzliche Kosten können verspätetes, beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck sein. Glücklicherweise gibt es eine Möglichkeit für eine finanzielle Entschädigung durch die Airline. Allerdings legt das Montrealer Übereinkommen nur eine Obergrenze für Schadensfälle fest und definiert keine exakte Höhe des Schadenersatzes. Genauere Entschädigungssummen sind in der EU Fluggastrechteverordnung festgelegt, welche neben dem Montrealer Abkommen eine der Grundlagen im Flugrecht darstellt und für Flugunregelmäßigkeiten bei Flügen innerhalb der EU gilt, wie z.B. bei Flugverspätungen oder -annullierungen. Anzumerken ist, dass die Begriffe "Schadensersatz" und "Entschädigung" in diesem Zusammenhang synonym verwendet werden, obwohl "Entschädigung" normalerweise eine Form von Wiedergutmachung beschreibt, während "Schadensersatz" den Ausgleich eines bezifferbaren materiellen Schadens bezeichnet, der durch das Verschulden anderer entstanden ist. Wenn zum Beispiel ein Flug annulliert wird, steht als Schadensersatz die Erstattung des Flugpreises zu. Eine Entschädigung ist eine pauschalierte Entschädigung unabhängig des Ticketpreises.

Montrealer Übereinkommen Flugverspätung

Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftung von Fluggesellschaften bei Unfällen im internationalen Luftverkehr, einschließlich Verspätungen und Annullierungen von Flügen. Es sieht vor, dass Fluggesellschaften im Falle von Flugverspätungen oder -annullierungen in definierten Fällen eine Entschädigung an Passagiere zahlen müssen. Die genauen Bedingungen und Höhe der Entschädigung sind jedoch nicht im Montrealer Übereinkommen selbst festgelegt, sondern können je nach den Gesetzen des Landes, in dem der Flug startet oder landet, unterschiedlich sein. In Europa gilt beispielsweise die EU-Fluggastrechteverordnung, die spezifische Regeln für Flugverspätungen und Flugannullierungen innerhalb der EU festlegt. Diese Verordnung legt unter anderem fest, dass Passagiere bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung haben können. Ausgenommen davon sind Flüge, welche durch außergewöhnliche Umstände von einem Problem betroffen sind. Grundlegend regelt als das Übereinkommen, dass es eine Verantwortung der Fluglinien bei Verspätungen und Annulierungen gibt.

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Montraler Übereinkommen Gepäck verloren

Das Montrealer Übereinkommen ist nur unter bestimmten Bedingungen anwendbar: Erstens muss es sich um einen internationalen Flug zwischen den Vertragsstaaten handeln. Zweitens haftet die Fluggesellschaft für aufgegebenes Gepäck automatisch für Schäden, die während der Obhut entstehen, während sie für Handgepäck nur haftet, wenn sie oder ihre Angestellten den Schaden verursacht haben. Drittens ist das Übereinkommen nur gültig, wenn die Schadensmeldung und der Antrag auf Entschädigung innerhalb der im Abkommen festgesetzten Fristen eingereicht wurden.
Am besten ist es fast immer den Fall einem Flugrechtsportal zu übergeben, sicher wird im Falle einer Entschädigung eine Provision fällig, allerdings hat man viel höhere Chancen und spart sich den Papierkram inklusive viel Ärger.

Weitere Rechtsnormen

Neben dem Montrealer Übereinkommen regelt in der EU die EU-Fluggastrechteverordnung die Rechte der Passagiere gegenüber den Fluglinien. In einem richtungsweisenden Urteil, Sturgeon-Urteil, hat der Europäische Gerichtshof die Rechte auch für Flugverspätungen bestätigt.

Vereinfacht gesprochen: Wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist hat man möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings muss man auch am Gate erscheinen, sonst verwirkt man den Anspruch.

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