Reisen mit Behinderung

Barrierefrei fliegen

Schon als gesunder Mensch ist man mit der Vielzahl an Eindrücken, Räumlichkeiten und Schildern auf einem Flughafen fast überfordert. Umso schwerer ist es für Passagiere mit körperlichen Beeinträchtigungen. Es gilt zahlreiche Herausforderungen beim Ein- und Auschecken sowie beim Boarding zu bewältigen.

Reisen mit Behinderung

Fluggastrechte

Im Zuge der mittlerweile schon in den meisten Ländern gesetzlich zu erfüllenden Barrierefreiheit, hat sich in den letzten Jahren bereits Einiges verbessert. Auch die Fluglinien selbst sind auf die besonderen Bedürfnisse gehandicapter Passagiere bereits gut vorbereitet. Grundsätzlich werden die Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität in Form einer EU-Verordnung geregelt. Genauer gesagt – im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom Europäischen Parlament und Rat vom 05. Juli 2006 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32006R1107. Sie behandelt die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

Besonders wichtige Punkte dieser Verordnung sind:

  • Es wird Fluggesellschaften untersagt, eine Buchung oder Beförderung von Fluggästen auf Grund von deren eingeschränkter Mobilität bzw. Behinderungen abzulehnen.
  • Die Verordnung stellt außerdem sicher, dass Flugreisenden mit einer Behinderung bzw. mit eingeschränkter Mobilität unentgeltliche Hilfeleistungen zu Teil werden. Somit sollten sie in der Lage sein, Flugservices auf gleiche Weise wie andere Passagiere nutzen zu können.

Grundvoraussetzung für eine optimale Betreuung vor, während und nach dem Flug ist aber natürlich, dass die Fluggesellschaften zeitgerecht informiert werden, welche Handicaps es auf welchem Flug zu meistern gilt.

Generell unterscheiden Fluglinien den Grad der Beeinträchtigung in folgende Bereiche:

  • Der Passagier muss im Liegen befördert werden.
  • Der Passagier kann kurze Strecken eigenständig gehen und auch Stufen steigen. Selbständige Bewegung in der Kabine ist möglich. Es wird jedoch Hilfestellung auf dem Weg zum/vom Flugzeug benötigt.
  • Die Flugzeugtreppe kann nicht durchselbständiges Auf-/Absteigen überwunden werden. Im Passagierraum kann sich der Fluggast jedoch ohne Hilfe bewegen.
  • Der Passagier ist vollständig immobil. Es ist notwendig, ihn/sie bis zum Kabinensitz zu begleiten und von dort wieder abzuholen.
  • Der Fluggast leidet an Sprach- bzw. Hörbehinderungen, ist aber mobil.
  • Aufgrund von Hör- bzw. Sehbehinderungen benötigt der Passagier die Hilfe einer Begleitperson/eines Assistenzhundes.
  • Wegen kognitiver bzw. intellektueller Einschränkungen benötigt der Passagier spezielle Hilfestellungen.

Gehbehinderte Passagiere

Wichtig für Menschen mit Gehbehinderung ist natürlich auch in der Fremde eigenständige Mobilität. Diese steht in engem Zusammenhang mit dem eigenen, gewohnten Rollstuhl. Er ist daher ein ständiger Begleiter unterwegs, der natürlich auch auf Reisen mitgenommen wird. Die Mitnahme des Rollstuhls muss bei zahlreichen Fluglinien wie z.B. der Lufthansa gleich bei der Buchung des Tickets bekannt gegeben werden. Dazu bieten einige Fluglinien auf ihren Websites ein Formblatt bzw. eine eigene Maske zum Ausfüllen und Absenden an. Die Anzahl der Passagiere mit Rollstuhl, die ein Flugzeug befördern kann, ist begrenzt und variiert von Fluglinie zu Fluglinie. Es gilt daher sich zeitgerecht anzumelden und zu überprüfen, ob eine Beförderung möglich ist. Am Flughafen selbst wird der Rollstuhl des Passagiers zumeist als Gepäck (Sperrgut) aufgegeben. Achtung: Für den Transport eines privaten Rollstuhls dürfen keine Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden. Er wird somit bis zur Landung im Frachtraum des Flugzeuges deponiert. Zwischenzeitlich bekommen gehbeeinträchtigte Reisende am Flughafen einen anderen Rollstuhl (Bord-Rollstuhl) zur Verfügung gestellt. Mit dem geliehenen Rollstuhl gelangt man durch die Sicherheitskontrolle und wird im Normalfall vor den anderen Passagieren an Bord gebracht (Pre-Boarding).

Besitzt du einen einfach zusammenklappbaren Rollstuhl, kannst du diesen oftmals sogar bis zum Check-In nutzen. Dein mobiler Untersatz wird dann direkt ins Flugzeug geladen. Falls du während des Fluges auf die Toilette musst, ist der Bordrollstuhl besonders hilfreich. Er ist nämlich so bemessen, dass du damit durch die engen Gänge im Passagierraum passt. Ein Mitglied des Bordpersonals wird dir auf dem Weg zur Toilette behilflich sein. Beim eigentlichen Toilettengang hingegen, darf dir die Crew nicht helfen. Solltest du diesbezüglich auf Unterstützung angewiesen sein, solltest du unbedingt mit einer Begleitperson unterwegs sein. Natürlich ist dir das Personal der Fluggesellschaft aber beim Verlassen des Flugzeuges behilflich.

Aus Sicherheitsgründen gilt zu beachten, dass in einem Flugzeug nur manuelle Rollstühle oder Elektro-Rollstühle mit Trocken- oder Gelbatterie befördert werden dürfen (Nassbaterien sind aus Sicherheitsgründen verboten).

Passagiere mit sonstigen Beeinträchtigungen

Gesundheitlich beeinträchtigte Fluggäste müssen sich in manchen Fällen ihre Flugtauglichkeit mittels „Aviation Medicine Unit“ bestätigen lassen. Weiters gilt:

  • Eine Person mit eingeschränkter Mobilität ist eine Person, dessen Beweglichkeit aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorisch aber auch motorisch), einer Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten oder aufgrund anderer Behinderungen bei der Nutzung eines Transportmittels eingeschränkt ist. Das Bedürfnis einer solchen Person erfordert eine spezielle Betreuung. Auch eine Anpassung der für alle Fluggäste bereitstehenden Services ist meist notwendig.
  • Passagiere mit Beeinträchtigung sollten sich zeitgerecht bei der jeweiligen Fluglinie (die empfohlenen Anmeldezeiten variieren) melden, damit der Transport gesichert ist. Dadurch können die notwendigen Vorkehrungen für einen reibungslosen Ablauf rechtzeitig getroffen werden.
  • Am Flughafen angekommen, sollten beeinträchtigte Fluggäste sich beim Check-In erkennbar machen. Die Mitarbeiter der Fluglinie können dann auf spezielle Bedürfnisse entsprechend eingehen (z.B. Hilfe beim Ausfüllen von Formularen für Blinde; Unterstützung beim Einsteigen und Aussteigen für Gehörlose, die die Durchsagen nicht verstehen können; Orientierungshilfe für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, …).
  • Wird an Bord ein Servicehund benötigt, weil der Passagier blind ist und seine Orientierung vom Hund abhängt, kann dieser kostenfrei in der Kabine mitfliegen. Bei Flügen in andere Länder gelten für den Hund natürlich trotzdem die dortigen gesetzlichen Bestimmungen in Sachen medizinische Genehmigungen, Einreisebestimmungen und Papiere. Zudem muss der Hund im Flugzeug einen Maulkorb tragen und so untergebracht werden, dass die anderen Passagiere möglichst nicht belästigt werden.
  • Gehörlose Flugreisende müssen ein ärztliches Attest vorlegen, welches bescheinigt, dass sie auf das Service-Tier angewiesen sind.
  • Passagiere, die unterwegs auf die Verabreichung von Medikamenten (z.B. Insulin, Heparin, Anti-Allergika, …) mittels Injektion angewiesen sind, benötigen ein ärztliches Attest, um die nötigen Utensilien wie z.B. Nadeln, Spritzen und Medikamente mit an Bord nehmen zu dürfen.
  • Für alle mobilitätseingeschränkten Reisenden gilt: sie dürfen nicht am Notausgang im Flugzeug sitzen.

Die FREMEC

Für behinderte Vielflieger wurde im Rahmen einer Zusammenarbeit verschiedener Fluglinien die sogenannte FREMEC (Frequent Travellers Medical Card) entwickelt. Die FREMEC stellt eine zeitlich begrenzte ärztliche Flugtauglichkeitserklärung dar. Der Vorteil dieser Karte liegt darin, dass mit ihr sowohl die Anmeldung als auch die Abfertigung beim Check-In deutlich beschleunigt werden kann. Es wird in Form eines Ausweises genau festgehalten, welche Unterstützung der Flugreisende benötigt, um problemlos unterwegs sein zu können. Ein entsprechendes 2-seitiges Formular in deutscher Sprache kann unter folgendem Link heruntergeladen und dann vom Arzt ausgefüllt werden: https://www.myhandicap.de/fileadmin/myhandicap_de/web-inhalte/Reisen_Mobilitaet/Barrierefrei_Reisen/Flugreisen/MEDA_SHEET_DEUTSCH.pdf

Vor dem Antrag muss der Betroffene noch ein MEDA-Formular vorlegen, welches alle Informationen zu seiner körperlichen Verfassung enthält. Die FREMEC wird außerdem nur an Flugreisende ausgestellt, deren medizinischer Zustand stabil ist. Nach Vervollständigung muss das Formular an den jeweiligen medizinischen Dienst einer der IATA angeschlossenen Fluggesellschaft geschickt werden, da nur dieser eine FREMEC ausstellt. Die Karte kann nach Erhalt für ein Jahr genutzt werden.

Interflug Iljuschin Il-62

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