Fluggastrechte
Im Zuge der mittlerweile schon in den meisten Ländern gesetzlich zu erfüllenden Barrierefreiheit, hat sich in den letzten Jahren bereits Einiges verbessert. Auch die Fluglinien selbst sind auf die besonderen Bedürfnisse gehandicapter Passagiere bereits gut vorbereitet. Grundsätzlich werden die Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität in Form einer EU-Verordnung geregelt. Genauer gesagt – im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 vom Europäischen Parlament und Rat vom 05. Juli 2006 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32006R1107. Sie behandelt die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.
Besonders wichtige Punkte dieser Verordnung sind:
- Es wird Fluggesellschaften untersagt, eine Buchung oder Beförderung von Fluggästen auf Grund von deren eingeschränkter Mobilität bzw. Behinderungen abzulehnen.
- Die Verordnung stellt außerdem sicher, dass Flugreisenden mit einer Behinderung bzw. mit eingeschränkter Mobilität unentgeltliche Hilfeleistungen zu Teil werden. Somit sollten sie in der Lage sein, Flugservices auf gleiche Weise wie andere Passagiere nutzen zu können.
Grundvoraussetzung für eine optimale Betreuung vor, während und nach dem Flug ist aber natürlich, dass die Fluggesellschaften zeitgerecht informiert werden, welche Handicaps es auf welchem Flug zu meistern gilt.