Fliegen mit Rollstuhl
Grundsätzlich gilt – in Flugzeugen wird an Platz gespart, wo es nur möglich ist. Der Grund dafür: umso mehr Sitze im Passagierraum Platz finden, umso größer ist der potentielle Gewinn für die Airlines. Für Fluggäste mit einer körperlichen Einschränkung – dies gilt besonders für Rollstuhlfahrer – stellt daher das Erreichen und Benutzen der enge Waschräume und Toiletten eine große Herausforderung dar. Da die privaten Rollstühle der Passagiere meist nicht darauf ausgerichtet sind, sich auf engstem Raum bewegen zu können, bieten die Bord-Rollstühle der Airlines beeinträchtigten Fluggästen in dieser Hinsicht einen höheren Komfort als das eigene Gefährt. Ein Bord-Rolli ist größenmäßig so konstruiert, dass er auch durch die engen Flugzeuggänge passt und kleine Räume (wie die Toilette) damit befahren werden können. Im Flugzeug selbst wirst du mit dem Bord-Rolli zu deinem Platz gebracht und er steht dir auch zur Verfügung, wenn du diesen wieder verlassen möchtest.
Um leichter vom Bord-Rollstuhl auf deinen Sitzplatz zu gelangen, sind einige Gangsitze mit aufklappbaren Lehnen ausgestattet. Somit kannst du leicht vom Rollstuhl auf den Sitz rutschen. Obwohl es praktisch erscheint gleich am Gang sitzen zu bleiben, hat sich dies in der Praxis nicht bewährt. Der Grund dafür ist, dass deine Sitznachbarn am Mittelplatz oder am Fenster unter Umständen während des Fluges aufstehen möchten. In diesem Fall musst du ihnen Platz machen.
Ein weiterer Grund, der dazu führt, dass gehbeeinträchtigte Menschen den eigenen Rollstuhl nicht an Bord nutzen dürfen, sind Sicherheitsvorschriften zahlreicher Airlines, die im Passagierraum anders aussehen, als im Gepäckraum. Sie besagen oftmals, dass elektrische Rollstühle generell nur mit gewissen Batterien befördert werden dürfen. So werden aus Sicherheitsgründen Elektrorollstühle nur dann befördert, wenn die Kabelanschlüsse von der Batterie vorab abgeklemmt wurden. Es kann auch verlangt werden, dass die Batterie-Pole isoliert werden. Elektrorollstühle, die mit einer nicht-auslaufsicheren Nassbatterie ausgestattet sind, werden aus Sicherheitsgründen generell nicht mit dem Flugzeug befördert (auch nicht im Gepäckraum).
Gut zu wissen ist, dass der eigene Rollstuhl kostenfrei von der Airline befördert werden muss. Auch für die Nutzung des Bord Rollstuhls fallen keine Gebühren an.
Einige Airlines geben auf ihren Websites die Belastbarkeit des Bord-Rollstuhls in Kilogramm an. Weiters gibt es auch Infos zur Größe (Zentimeter zwischen den Armlehnen). Um Probleme an Bord zu vermeiden, werden potentielle Nutzer ersucht, vorab bekannt zu geben, falls sie den Bord-Rollstuhl aufgrund gewisser Umstände (z.B. ihrer Beeinträchtigung bzw. ihres Körperumfanges) nicht nutzen können (z.B. Airfrance:https://www.airfrance.de/DE/de/common/guidevoyageur/assistance/pmr_handicap_moteur.htm ).
Generell gilt: bist du in deiner Mobilität beschränkt, und auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen, solltest du dies zeitgerecht vor dem Flug bekannt geben. Außerdem solltest du sämtliche benötigte Assistenzleistungen vorab kommunizieren, damit diese von den Mitarbeitern der Airline bestmöglich erfüllt werden können. Zu beachten gilt auch, dass für du zeitiger vor dem Abflug beim Check-In bist, als Passagiere, die keine besondere Hilfeleistung in Anspruch nehmen müssen.