Alitalia Flug verspätet? Flugausfall?

Alle Details zur Entschädigung

Sie sind mit Alitalia geflogen, Ihr Flug ist nicht länger als 3 Jahre her und Ihr Flug war mehr als 3 Stunden verspätet? So haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung! Auch bei Flugausfall oder wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen Alitalia verpasst haben steht Ihnen Entschädigung zu. Natürlich können die Airlines auch außergewöhnliche Umstände geltend machen. Unsere verlinkten Profis kennen die Details und haben auch für historische Flüge die entsprechenden Daten um Ihren Fall beurteilen zu können. Einfach anfragen.

Alitalia Flugverspätung

Auch bei umgeleiteten Flügen kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen!

Es gibt allerdings auch noch viele andere Arten von Problemen, welche bei einem Flug auftreten können. Beispielsweise kann es vorkommen, dass ein Flug umgeleitet wird und so an einem anderen Flughafen als geplant landet. Ein Beispiel hierfür wäre ein Alitalia Flug nach Rom der auf den Flughafen Neapel mit anschließenden Bahntransfer nach Rom umgeleitet wurde. Entscheidend, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht ist hier wiederum die Verspätung am geplanten Zielort also Rom. Somit zählt auch die Dauer des Bahntransfers zur Reisedauer und somit zur potenziellen Verspätung. Ein weiterer entscheidender Faktor, ob ihnen eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 zusteht, ist der Grund der Verspätung. Lag beispielsweise ein außergewöhnlicher Umstand, wie ein Vogelschlag oder ein schweres Gewitter, vor auf welchen die Alitalia keinen Einfluss hatte, so ist die Fluglinie nicht verpflichtet Entschädigung für die erlittene Verspätung zu leisten.

So viel Verspätung braucht es damit eine Entschädigung zusteht

Außerdem ist es Voraussetzung für den Erhalt einer Entschädigung, dass die entstandene Verspätung mindestens 3 Stunden beträgt. Dabei ist es irrelevant wie viele Kilometer die Flugdistanz beträgt, im Unterschied zu gestrichenen Flügen. Die Flugdistanz hat aber sehr wohl einen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung. So steht ihnen bei der Flugdistanz unter 1500 Kilometer eine Entschädigung von 250 Euro zu, bei 1500 bis 3000 Kilometer 400 Euro und bei einer Distanz von über 3000 Kilometer sogar 600 Euro.

Strecke Dauer
Bis 1500 km ab 3 Stunden Verspätung
1500 bis 3500 km ab 3 Stunden Verspätung
ab 3500 km ab 3 Stunden Verspätung

Ersatzflug ist entscheidend ob ihnen eine Entschädigung zusteht!

Weiters ist es entscheidend, ob ihnen ein Ersatzflug angeboten wurde und wann sie mit diesem an ihrem gewünschten Zielflughafen angekommen sind. Grundsätzlich steht ihnen Entschädigung nach der EU-Verordnung 261/2004 zu, wenn sie mit dem angebotenen Ersatzflug mehr als vier Stunden verspätet am Ziel ankamen. Bei einer Flugdistanz von 1500-3500 Kilometer reichen jedoch schon 3 Stunden Verspätung und bei einer Flugdistanz unter 1500 Kilometer sogar nur 2 Stunden. Sollte der Ersatzflug an einem anderen Flughafen landen, zählt jedoch auch die Fahrt zum eigentlichen Ziel zu dieser Verspätung dazu. Haben sie beispielsweise einen Alitalia Flug nach Mailand gebucht, welcher gestrichen wurde, und wurde ihnen dafür ein Ersatzflug nach Verona mit anschließenden Bustransfer nach Mailand angeboten, so zählt die Zeit an der sie am eigentlichen Ziel, also Mailand, angekommen sind.

Wann gibt es Entschädigung bei verpassten Anschlussflug?

Dabei ist zu beachten, dass ihnen nicht bei jedem verpassten Anschlussflug eine Entschädigung durch die Alitalia zusteht. So muss die tatsächliche Verspätung am Zielort mindestens 3 Stunden betragen und der Grund der Verspätung darf nicht in einem außerordentlichen Umstand (zum Beispiel ein schweres Gewitter oder ein Vogelschlag) liegen, welchen die Alitalia nicht verhindern konnte.

Vereinfacht gesprochen: Wenn ein Flug mehr als drei Stunden verspätet ist hat man möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Allerdings muss man auch am Gate erscheinen, sonst verwirkt man den Anspruch.

Flug gestrichen

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Flug gestrichen

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