Wichtige Verbote die es zu beachten gilt
Verboten sind alle Gegenstände, die eine Explosionsgefahr an Bord mit sich bringen. Klingt logisch und kein friedlicher Flugreisender würde eine Bombe mitbringen. Explodieren können aber auch scheinbar harmlose Pflegemittel wie z.B. Spraydosen, die unter Druck stehen (z.B. Deo-Sprays). Offensichtlicher gefährlich sind da schon Feuerwerkskörper, Munition ….
Nicht erlaubt sind verständlicher Weise auch Waffen oder Waffenteile. Zu beachten ist dabei, dass dazu auch Spielzeugpistolen (es sei denn eine Verwechslung mit einer echten Schusswaffe kann sofort ausgeschlossen werden) dazu gehören. Verboten sind ebenso Armbrust, Pfeil und Bogen sowie Schleudern, Signalpistolen oder Ähnliches.
Weiters nicht erlaubt sind:
- Betäubungsgeräte (egal ob für Menschen oder Tiere), Taster, Pfeffer- oder Reizgassprays
- Flüssigkeiten – dazu zählen auch Erfrischungsgetränke, Haarshampoos, Nagellack im Flugzeug oder nicht ärztlich verordnete Medikamente, wenn sie mehr als 100 Milliliter ausmachen
- Sportgeräte, die auch als Waffen benutzt werden könnten wie z.B. Golfschläger, Ski- bzw. Wanderstöcke (außer sie dienen der permanenten Gehhilfe), Kanupaddel, Schlittschuhe, Angelruten, Tennisschläger …
- Bestimmte Lebensmittel wie z.B. Kartoffeln, Stör-Kaviar (Artenschutz), Lebensmittel mit Einfuhrverbot im Zielland (dies können Fleisch, Käse aber auch Obst sein)
- Halbflüssige Lebensmittel (streichbare Produkte wie Marmelade, Honig, Nutella …) und in Flüssigkeiten eingelegte Lebensmittel- hier gilt jeweils die 100 Milliliter-Regelung
- Bestimmte Batterien und Akkus (herkömmliche Batterien und Akkus sind erlaubt)– bei manchen Fluglinien sind auch Power Banks verboten
- Werkzeuge wie z.B. Zangen, Bohrmaschinen oder Sägen
- Spitze Gegenstände. So solltest du z.B. die Nagelschere oder die Feile mitsamt Kosmetiktäschchen besser im Koffer verstauen. Grundsätzlich gilt zwar, dass ein Verbot erst ab einer Klingenlänge von sechs Zentimetern besteht, in einigen Ländern herrschen jedoch strengere Einfuhrbedingungen und davon sind dann sämtlich Messer und Klingen betroffen. Zu den spitzen Gegenständen zählen auch Rasierklingen, Eispickel, Teppichmesser und diverse Kampfsportgeräte wie Schwerter, Degen oder Säbel. Ebenfalls verboten sind Stricknadeln (aus Metall), da sie auch als Waffe eingesetzt werden könnten.
- Gasfeuerzeuge dürfen in limitierter Form (ein Feuerzeug pro Passagier) mitgebracht werden