Tiere im Flugzeug

Tierisches Flugvergnügen bei deutschsprachigen Airlines

Wenn schon im „normalen“ Leben das Haustier oft an erster Stelle steht, dann ist klar – im Urlaub kann auf dessen Gesellschaft nicht verzichtet werden. Und was für Herrchen und Frauchen adäquat ist, ist für den vierbeinigen Liebling oftmals gerade noch gut genug.

Grundsätzlich werden Haustiere ja von den meisten Fluglinien gegen Aufpreis befördert. Mit in die Passagierkabine dürfen jedoch nur bestimmte Vierbeiner. Was es bei Flügen der Airlines AUA, Lufthansa und Swiss Air beim Reisen in tierischer Gesellschaft zu beachten gibt? Hier erfährst du es!

Tiere in der Kabine

Lufthansa

  • Seit dem 1. Januar 2017 werden ausschließlich Hunde, Katzen, Hasen und Kaninchen im Frachtraum akzeptiert.
  • Pro Fluggast befördert die Lufthansa maximal zwei Tiere.
  • Ein Hund bzw. eine Katze darf in der Kabine transportiert werden, wenn folgende Faktoren erfüllt sind: Die selbst mitgeführte Transportbox (Maximalmaße: 55 x 40 x 23 cm) ist wasserundurchlässig und bissfest. Das maximal zulässige Gewicht von Haustier und Box beträgt acht Kilogramm.
  • Für Flugreisen von Kampfhunden gelten spezielle Richtlinien (z.B. andere Ansprüche an die Transportbox). Die genauen Bestimmungen findet man bei Lufthansa.
  • Servicehunde wie z.B. Blindenhunde werden im Rahmen aller Lufthansa-Flüge ohne Aufpreis im Passagierraum mitgenommen. Dies muss aber zeitgerecht bekannt gegeben werden.
  • Größere Hunde und Katzen (die inklusive des Transportbehälters schwerer als 8 kg sind) sowie Hasen oder Kaninchen kommen als „Übergepäck“ in den Frachtraum. Sie werden dort unabhängig von Gewicht und Größe transportiert.
  • Tiere sind nicht Teil des Freigepäcks. Die Höhe der Transportgebühr ist abhängig von der Größe des Käfigs (Übergepäck). Die Gebühr wird pro Strecke berechnet.

Austrian Airlines

  • Die AUA sollte bereits bei der Buchung informiert werden (Tel.: 0043 / 5 1766 1000), wenn ein Tier mitgenommen wird. Das Serviceteam überprüft danach die Transportbedingungen und die Platzverfügbarkeit und meldet sich.
  • Vom Muttertier entwöhnte Jungtiere werden erst ab einem Mindestalter von 12 Wochen mitgenommen bzw. maximal zwei vom Muttertier entwöhnte Jungtiere aus dem gleichen Wurf, mit einem Einzelgewicht von max. 8 kg, in einem adäquaten Transportbehälter.
  • Pro Passagier werden – wie bei der Lufthansa - maximal zwei Tiere befördert.
  • Die Mitnahme eines kleinen Hundes oder einer kleinen Katze im Passagierraum ist möglich, wenn das Tier in einer weichen, auslaufsicheren Transporttasche untergebracht ist. Das Gewicht der Tasche darf inklusive Tier max. acht Kilogramm betragen. Der Umfang der Tasche darf 118 cm (Länge + Breite + Höhe) nicht überschreiten. Damit wird gewährleistet, dass die Tasche ohne Probleme unter dem Sitz deponiert werden kann.
  • Für die Beförderung von Kampfhunderassen und brachycephale (stumpfnasige) Hunde gibt es besondere Richtlinien über die man sich unter specialcases@austrian.com informieren kann.
  • Die Grundlagen für die Beförderungsgebühr der AUA sind das Gewicht, die Größe des Tieres inklusive des Transportbehälters sowie die jeweilige Flugroute. Unterschieden wird hinsichtlich der Größe in
  • Zusätzlich zum jeweiligen Tarif fällt noch eine Ticket-Service-Gebühr an, die abhängig vom Abflugsort unterschiedlich hoch ausfällt.
  • Servicehunde werden von der AUA nach entsprechend rechtzeitiger Anmeldung kostenfrei transportiert, wenn alle Sicherheitsauflagen erfüllt werden.

SWISS

  • In der Passagierkabine dürfen nur Hunde oder Katzen bis maximal acht Kilogramm (inklusive Transportbox) befördert werden. Eine Ausnahme davon bilden nur größere Hunde mit einer speziellen Schutzfunktion (Servicehunde).
  • Der Transportbehälter muss, wenn das Tier im Passagierraum befördert wird, während des gesamten Fluges unter dem Sitz des Besitzers verstaut werden. Aufgrund der Gestaltung der Sitze im Airbus 330/340 ist dies in der SWISS Business (Ausnahme hiervon ist die letzte Reihe) und SWISS First nicht möglich. Die Besatzung wird den Transportbehälter daher beim Start und bei der Landung entweder in der Garderobe, in einem der oben angebrachten Gepäckfächer oder unter einem passenden Sitzplatz deponieren.
  • Hunde, die eine emotionale Unterstützung gewährleisten sollen, fliegen nur bei SWISS-Flügen aus bzw. in die USA (inklusive Direktverbindungen) kostenfrei. Bei Flügen außerhalb der USA müssen Hunde, die emotionale Unterstützung leisten, gegen ein zusätzliches Entgelt je nach Größe und Gewicht in der Passagierkabine bzw. im Frachtraum reisen.
  • Im Frachtraum der SWISS herrschen ähnliche Bedingungen wie innerhalb der Kabine. Es wird dafür Sorge getragen, dass sowohl Temperatur als auch Luftdruck auch auf längeren Flügen angenehm sind. Ein Besuch im Gepäckraum ist den Tierbesitzern während des Fluges jedoch nicht gestattet.
  • Auch bei der SWISS gelten die Bestimmungen der IATA in Sachen Beförderungsbehältnisse.
  • Tiere ohne Begleitperson reisen im Frachtraum.
  • Auch Tiere, die in Länder reisen, in denen ein Transport gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur im Frachtraum erlaubt ist, reisen ausschließlich im Frachtraum.
  • Bei Direktflügen in die Schweiz wird das Tier vom Flughafenzoll kontrolliert. Die Einhaltung der geltenden Einfuhrbedingungen wird vom Grenztierarzt überprüft, der den Vierbeiner bei Nichteinhaltung auch konfiszieren kann.

Gemäß der IATA (International Air Transport Association) gibt es Bestimmungen bezüglich tiergerechter Transportbehältnisse, die von der AUA beim Check-In überprüft und berücksichtigt werden. Dazu gehören:

  • das Tier muss im Transportbehältnis aufrecht stehen können und ausreichend Bewegungsfreiraum haben
  • Wasser- und Futterspender müssen vorhanden sein
  • der Boden der Transportbox muss auslaufsicher sein und zudem mit saugfähigem Material ausgelegt werden
  • auf zumindest drei Seiten müssen Luftlöcher angebracht sein
  • die Transportbox muss insgesamt stabil und ausbruchsicher beschaffen sein

Assistenztiere

Andere Bestimmungen gelten für die Mitnahme von Assistenztieren, hier aber bitte unbedingt vorher mit dem Flughafen bzw. der Airline Kontakt aufnehmen.

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Häufig gestellte Fragen

Darf man seine Katze oder Hund im Flugzeug mitnehmen?
Es hängt von der Fluggesellschaft und dem Zielort ab, ob man seine Katze im Flugzeug mitnehmen darf. Die meisten Fluggesellschaften gestatten es, kleine Haustiere wie Katzen oder Hunde (bis 8 kg) in speziellen Transportbehältern im Flugzeug mitzuführen. Es gibt jedoch Einschränkungen bezüglich der Größe und Art des Transportbehälters und es können zusätzliche Gebühren für die Mitnahme von Haustieren anfallen. Es ist wichtig, sich vor der Buchung über die Richtlinien der Fluggesellschaft in Bezug auf die Mitnahme von Haustieren zu informieren und alle erforderlichen Dokumente, wie zum Beispiel einen gültigen Impfausweis, bereitzuhalten. Es ist auch ratsam, das Tier vor dem Flug gründlich zu beruhigen und es ausreichend zu versorgen, um den Flug möglichst stressfrei für das Tier zu gestalten.