Fliegen während der Schwangerschaft

Flugreisen und Urlaub während der Schwangerschaft

Generell gilt: eine Flugreise ist im Normalfall auch während einer Schwangerschaft medizinisch gesehen kein wirkliches Problem. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. Während der ersten drei Monate der Schwangerschaft sollten Flugreisen eher gemieden werden, da das Embryo noch mitten in der Entwicklung steckt. Aber auch wenn du zu Früh- oder Fehlgeburten neigst, rauchst, Flugangst hast oder an Herz-Kreislauf-Erkrankungen leidest, solltest du vorab unbedingt ärztlichen Rat einholen. Auch wenn dir dieser bestätigt, dass nichts gegen eine Flugreise einzuwenden ist, solltest du dich an einige Grundregeln halten, um deine Gesundheit und die des erwarteten Nachwuchses nicht zu gefährden. In unserer folgenden Übersicht findest du die wichtigsten Informationen über das Thema „Fliegen während der Schwangerschaft“.

Schwanger mit dem Flugzeug reisen

Tipps und Tricks für schwangere Passagiere:

  • Ein Platz am Gang erleichtert die raschere Erreichbarkeit der Toilette. Du solltest daher darauf achten, dir zeitgerecht einen solchen Platz zu sichern (mittels rechtzeitigem Online-Check In oder mittels Sitzplatzreservierung).
  • Während der Schwangerschaft ist das Reise-Thromboserisiko – insbesondere bei Langstreckenflügen - erhöht. Kurze, regelmäßige Spaziergänge am Mittelgang oder Übungen, die die Durchblutung anregen, sind daher empfehlenswert.
  • Wegen der trockenen Luft an Bord sollten besonders Schwangere darauf achten, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen.
  • Da gemäß den Flugvorschriften zumindest beim Start und bei der Landung ein Sicherheitsgurt angelegt werden muss, solltest du darauf achten, dass dieser unterhalb des Bauches vor dem Beckenbereich liegt. Er sollte außerdem nicht zu eng gezogen werden, um nicht auf die Gebärmutter zu drücken.
  • Für den Flug solltest du locker sitzende und bequeme Bekleidung wählen.
  • Kleinflugzeuge sollten während einer Schwangerschaft eher gemieden werden. Sie verfügen über kein automatisches Druckausgleichssystem.
  • Für eine Reise während der Schwangerschaft empfiehlt sich besonders das zweite Schwangerschaftsdrittel. Zu diesem Zeitpunkt ist die Phase der Hormonumstellung bereits abgeschlossen und der Bauch noch nicht zu groß, um unterwegs besonders hinderlich zu sein.
  • Vergiss für den Ernstfall im Urlaubsland nicht deinen Mutter-Kind-Pass – oder eine Kopie davon – mitzunehmen.
  • Informiere dich bei deiner Auslandskrankenversicherung, ob diese bereit ist, am Urlaubsort eventuelle Kosten zu übernehmen, die durch die Schwangerschaft oder eine Geburt entstehen können. Dies ist nämlich nicht immer der Fall!
  • Lohnend kann es auch sein, sich vorab zu erkundigen, ob und wo am Urlaubsort ein Arzt verfügbar ist, der deine Muttersprache spricht.
  • Falls ein Flug in den ersten Schwangerschaftsmonaten angedacht ist, sollte bei morgendlicher Schwangerschaftsübelkeit bis nach der 14. Woche gewartet werden. Flugreisen können das Übelkeitsgefühl nämlich noch unangenehm verstärken. Nach der 14. Woche erledigt sich das Problem aber meist von selbst.

Wer darf schwanger in das Flugzeug?

Einige Fluglinien nehmen schwangere Gäste nur bis zur 34. oder 36. Schwangerschaftswoche (bei Schwangerschaften ohne Komplikationen) mit an Bord. Einige Airlines grenzen diese Richtlinie sogar auf die 28. Schwangerschaftswoche ein. Bei Mehrlings-Schwangerschaften verschiebt sich der Transportzeitraum meist von der 36. auf die 32. Schwangerschaftswoche. Grund dafür ist, dass ab diesem Zeitraum jederzeit die Wehen einsetzen können. Ausnahmen werden gemacht, wenn du ein ärztliches Attest (Medical Information for Fitness to Travel - MEDIF) vorlegen kannst, welches von deinem behandelnden Arzt ausgefüllt wurde. Du musst das Formular aber zeitgerecht vorlegen und wirst danach informiert, ob du mit an Bord darfst und ob es spezielle Bedingungen für den Antritt deines Fluges gibt.

Reiserücktrittsversicherung wegen Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft kann – wie eine Krankheit oder ein Todesfall in der nahen Verwandtschaft - bei der Reiseversicherung durchaus als Grund für die Absage eines Fluges herangezogen werden. Ob die Versicherung zahlt, hängt zumeist aber vom Zeitpunkt ab, an dem du die Reise gebucht hast. Es gilt:

  • Hast du zum Zeitpunkt deiner Buchung noch nicht gewusst, dass du schwanger bist, werden die Stornogebühren gegen Vorlage eines ärztlichen Attests im Normalfall übernommen. Du solltest aber darauf achten, die Stornierung der Reise gleich nach dem Bekanntwerden deiner Schwangerschaft durchzuführen.
  • Wusstest du zum Zeitpunkt der Buchung bereits von der Schwangerschaft, dann zahlt die Versicherung nur bei unvorhergesehene Komplikationen. Um diese nachzuweisen, benötigst du ein entsprechendes ärztliches Attest.

Geburten in der Luft

Vielleicht tröstlich zu wissen, sind die statistischen Zahlen des Atlantis Magazins, denn denen zufolge finden Geburten in der Luft nur äußerst selten statt. So werden jährlich gemäß dem Magazin nur 0,8 Geburten pro Maschine in der Luft registriert.

Kommt über den Wolken tatsächlich Nachwuchs zur Welt, ist noch die Frage der Staatsbürgerschaft zu klären. Dabei kommen verschiedene Rechtsansichten zur Geltung:

  • Territorialrecht (Chicagoer Abkommen): dieses besagt, dass ein Land innerhalb seiner Grenzen (dazu gehört auch sein Luftraum) Souveränität hat. Gelten diese rechtlichen Bestimmungen, bekommt das Kind die Staatsbürgerschaft des Landes, über dessen Luftraum es sich bei der Geburt befindet.
  • Abstammungsrecht: dieses gilt z.B. in Österreich, der Schweiz und Deutschland. Es besagt, dass das Kind die Staatsbürgerschaft der Eltern bekommt.
  • Schwierig kann es werden, wenn sich das Flugzeug gerade über dem Niemandsland (z.B. Atlantik) befindet. In diesem Fall gilt oft das Recht des Landes in dem das Flugzeug registriert ist.
  • Als Geburtsort werden bei Bord-Babys im Pass die Koordinaten eingetragen, an denen sich das Flugzeug zum Zeitpunkt der Geburt befunden hat.

Beruhigend zu wissen ist auch, dass die Crew-Mitglieder der Fluggesellschaften regelmäßig Kurse in Sachen „Erste Hilfe“ bekommen. So erklärt z.B. die Lufthansa in einem Interview mit dem General Anzeiger Bonn, dass ihr Bordpersonal im Rahmen regelmäßiger Schulungen auch auf mögliche Geburten an Bord vorbereitet wird.

Kommt es im Flugzeug wirklich zu einer Geburt, so entscheiden sich die Piloten in der Regel für eine Sicherheitslandung am nächst gelegenen Flughafen. Umso größer das Flugzeug ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich unter den anderen Passagieren ein Arzt oder eine Ärztin befindet und Hilfestellung anbietet. Dennoch ist es wohl eher nicht erstrebenswert, den Nachwuchs über den Wolken zu gebären. Glück im Unglück hatte im Sommer des Vorjahres ein kleiner Junge, der auf dem Flug von Saudi Arabien nach Indien zur Welt kam. Glück nicht nur, weil sowohl seine frischgebackene Mutter als auch er selbst die Geburt gesund überstanden, sondern auch, weil das freudige Ereignis über den Wolken eine Premiere für die Jet Airlines darstellte. Zur Feier des ersten Bord-Babys spendierte die Airline dem Kleinen ein lebenslanges, kostenfreies Flugrecht mit Jet Airlines. Eine großzügige Geste, die im Regelfall von den Fluglinien nicht in dieser Form bereitgestellt wird.

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