Unterwegs ohne Begleitung
Kinder ab 12 Jahren dürfen bei den meisten Fluglinien bereits alleine reisen. Wenn du dir Sorgen um deinen Sprössling machst, kannst du aber auch in diesem Alter noch Begleitservice buchen. Zudem gilt: wenn Kinder alleine reisen und sie noch keinen Reisepass haben, müssen sie bei einem internationalen Flug (innerhalb der EU bzw. auch in Drittländer) einen Personalausweis sowie eine von den Eltern bzw. dem Erziehungsberechtigten unterzeichnete, bei einer Polizeiwache ausgestellte Genehmigung vorzeigen können.
Grundsätzlich gilt wie so oft im Flugverkehr: Die einzelnen Fluglinien haben unterschiedliche AGB´s und Bestimmungen, die sich immer wieder ändern. Du solltest dich (bei Bedarf) unbedingt auf dem Laufenden halten.
Gut zu wissen: Auch wenn Kinder oder Jugendliche nur mit einem Elternteil, Freunden oder Verwandten unterwegs sind, kann es zu Problemen kommen, wenn sie ins Ausland reisen. In zahlreichen Ländern sollte eine Einverständniserklärung der Führsorgeberechtigten mitgeführt werden. Damit vermeidest du potentielle Probleme bei der Aus- bzw. Einreise. Entsprechende Vollmachten werden auf der Website des ÖAMTC- in sechzehn verschiedenen Sprachen zum Download angeboten. (https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/vollmacht-fuer-allein-reisende-kinder-vorlagen-zum-download-16182598 ).
Auch noch wichtig: Dein Kind benötigt seit 2012 altersunabhängig einen eigenen Reisepass. Bestehende Miteintragungen, wie sie früher üblich waren, sind mittlerweile nicht mehr erlaubt. Bei Auslandsreisen (innerhalb der EU) mit einem abgelaufenen Reisepass, muss die Identität des betreffenden Kindes mittels Passfoto (z.B. auf einem Personalausweis) eindeutig nachgewiesen werden können. Da sich das Aussehen von Kindern rasch ändert, solltest du dein Kind aber lieber nur mit einem gültigen Reisepass in die Fremde schicken.Grundsätzlich gilt wie so oft im Flugverkehr: Die einzelnen Fluglinien haben unterschiedliche AGB´s und Bestimmungen, die sich immer wieder ändern. Du solltest dich (bei Bedarf) unbedingt auf dem Laufenden halten.
Gut zu wissen: Auch wenn Kinder oder Jugendliche nur mit einem Elternteil, Freunden oder Verwandten unterwegs sind, kann es zu Problemen kommen, wenn sie ins Ausland reisen. In zahlreichen Ländern sollte eine Einverständniserklärung der Führsorgeberechtigten mitgeführt werden. Damit vermeidest du potentielle Probleme bei der Aus- bzw. Einreise. Entsprechende Vollmachten werden auf der Website des ÖAMTC- in sechzehn verschiedenen Sprachen zum Download angeboten. (https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/vollmacht-fuer-allein-reisende-kinder-vorlagen-zum-download-16182598 ).
Auch noch wichtig: Dein Kind benötigt seit 2012 altersunabhängig einen eigenen Reisepass. Bestehende Miteintragungen, wie sie früher üblich waren, sind mittlerweile nicht mehr erlaubt. Bei Auslandsreisen (innerhalb der EU) mit einem abgelaufenen Reisepass, muss die Identität des betreffenden Kindes mittels Passfoto (z.B. auf einem Personalausweis) eindeutig nachgewiesen werden können. Da sich das Aussehen von Kindern rasch ändert, solltest du dein Kind aber lieber nur mit einem gültigen Reisepass in die Fremde schicken.