Wann gilt eine Flugstreichung als entschädigungsberechtigt?
Nicht jeder annullierte Flug ist auch sofort anspruchsberechtigt, denn entscheidend ist, wann Sie als Flugpassagier tatsächlich am Zielflughafen ankommen. Wichtig ist auch, dass es keinen außerordentlichen Umstand wie zum Beispiel schlechtes Wetter, Vogelschlag oder gar einen Vulkanausbruch gibt, wegen dem die Fluglinie leistungsfrei wäre. Kommt es zu einer Streichung Ihres Fluges, wird Ihnen die Fluglinie in der Regel eine Ersatzbeförderung anbieten, die Sie am besten auch nutzen. Sollte die Ankunft am Landeflughafen mit der Ersatzbeförderung später als 5 Stunden eintreffen, sind Sie als Flugpassagier berechtigt vom Flug überhaupt zurückzutreten.
Es empfiehlt sich das Gespräch mit der Lufthansa und nach einer gangbaren Lösung zu suchen. Es gibt bei größeren Verspätungen die Verpflichtung der Airline den wartenden Passagieren Getränke und Mahlzeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
So viel später muss man für eine Entschädigung dem Ersatzflug am Ziel eintreffen:
Strecke | Dauer |
---|---|
Bis 1500 km | ab 3 Stunden Verspätung |
1500 bis 3500 km | ab 3 Stunden Verspätung |
ab 3500 km | ab 3 Stunden Verspätung |