Medikamente im Handgepäck

Was darf mit in das Flugzeug und was gehört in den Koffer?

Nicht immer sind es nur vorbeugende „Hausmittel“, die man gerne in die Reiseapotheke packt. Oftmals benötigt man unterwegs Medikamente oder Arzneimittel, beispielsweise Pillen oder Tabletten, die einem zuvor verschrieben wurden oder die man aus gesundheitlichen Gründen schon lange einnimmt. Da es ja ab und an auch passiert, dass das Gepäck aus dem Frachtraum verloren geht oder nicht den Weg in das richtige Flugzeug findet, ist es anzuraten, dringend benötigte Medikamente im Handgepäck bei sich zu tragen, um diese bei Bedarf jederzeit griffbereit zu haben.

Wie jeder weiß, sind die Vorschriften für Handgepäck oftmals sehr streng und ändern sich auch in unregelmäßigen Zeiten immer wieder. Es empfiehlt sich daher, sich vor dem Abflug über die aktuellen Bestimmungen schlau zu machen. Ein kleiner Überblick über die wichtigsten Regeln in Sachen „Arzneimittel im Flugzeug“ findest du im folgenden.

Medikamente im Handgepäck, Flugzeug

Verschreibungspflichtige Medikamente in flüssiger und fester Form

Werden verschreibungspflichtige Medikamente im Flugzeug mitgeführt, dürfen diese im Handgepäck transportiert werden - egal ob sie eine flüssige oder feste Substanz, wie beispielsweise Tabletten oder Pillen, aufweisen. Du solltest aber auf jeden Fall einen Nachweis mitnehmen, der die Verschreibung des mitgeführten Arzneimittels durch den Hausarzt und die Notwendigkeit der Mitnahme bestätigt. Für das benötigte englischsprachige Attest, gibt es im Internet zahlreiche leer Formulare, die der Hausarzt nur noch ausfüllen muss (z.B. auf der Internetseite des ADAC). Besonders amtlich wirken diese Bescheinigungen, wenn sie zudem noch den Stempel und die Unterschrift deines Arztes beinhalten. Zudem können sie sich als äußerst nützlich erweisen, wenn du im Ausland einmal ärztliche Hilfe benötigst. Denn das Formular zeigt dann korrekt und schnell auf, welche Medikamente du für gewöhnlich einnehmen musst. handgepäck tabletten

TIPP: Bei flüssigen Medikamenten entfällt durch die Bestätigung auch die Mengenbeschränkung für flüssige Substanzen im Handgepäck.

Hattest du schon mal Probleme mit dem Handgepäck?
Ja, war zu groß oder zu schwer
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Ja, hatte Dinge mit die ich nicht mitnehmen durfte
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Nein, keine Probleme
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Betäubungsmittel im Handgepäck

Auch Betäubungsmittel dürfen im Handgepäck transportiert werden, wenn die du deren medizinische Notwendigkeit mittels entsprechendem Nachweis belegen kannst. Ein solches Formular findet sich unter anderem auf der Website des Deutschen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm.de) oder hier zum Formular . Auch wenn eine solche Vorlage mitgeführt wird, solltest du dich aber vorab über die aktuellen Bestimmungen des Zielortes informieren, da viele Länder sehr strengen Einfuhrregeln unterliegen. Somit sollte es kein Problem sein bestimmte notwendige Tabletten im Handgepäck mitzuführen.

TIPP: Nehmen Sie nur die Menge Pillen, Tabletten oder Blister im Handgepäck mit, welche Sie für die Reise benötigen. Eine größere Packung kann dann schnell den freigegebenen Bedarf für 30 Tage überschreiten.

Spritzen an Bord

Spritzen gelten generell als potentielle Waffen und dürfen im Normalfall nicht im Handgepäck transportiert werden. Auch hier gilt wieder das Gebot, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, die die Notwendigkeit einer Spritze rechtfertigt (z.B. für Diabetiker oder Flugreisende mit Thrombosegefahr). Wer aus Prophylaxe eine blutverdünnende Spritze nehmen möchte sollte sich diesbezüglich unbedingt vorher mit seinem Arzt oder Ärztin absprechen und die Einnahme dann auch genauso ausführen.

Thrombose- bzw. Heparin-Spritze vor Langstreckenflüge?

Generell gibt es eine grundsätzliche Gefahr einer Reisethrombose bei langen Flügen. Wenn man zur Risikogruppe gehört, wird in der Regel der Hausharzt eine kleine Dosis Heparin vor Flugantritt empfehlen. Generell sollte bei der Verwendung von Injektionen vorab der Hausarzt konsultiert werden. Grundsätzlich ist der Wirkstoff gut erforscht und kann bei kleineren Dosierungen im Normalfall bedenkenlos eingesetzt werden. Sollte man sich an Bord an einer scharfen Kante verletzen ändert dies bei kleineren Dosen auch nichts an der Blutgerinnung. Bedenken sollte man allerdings, dass das Setzen einer Spritze in das Bauchfett durchaus eine Quelle für Keime ist. Die Spritze für die Rückreise sollte im Koffer mitgeführt werden. Auch wenn die Wirkung nicht ewig anhält, empfehlen wir das Setzen von Spritzen noch vor Abreise in Ruhe im Hotel, oder zuhause zu setzen, da hier die Umstände deutlich hygienischer sind wie auf dem Flughafen. Auch der Transport einer Spritze für den Rückflug über mehrere Wochen irgendwo im Koffer ist vermutlich nicht die hygienischste Angelegenheit. Also, vorher mit dem Hausarzt die Dosierung und den Zeitpunkt der Einnahme besprechen und dann entsprechend sorgfältig transportieren, dann steht dem Fluggenuss nicht mehr viel im Weg.

Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente

Offiziell dürfen im Handgepäck nur verschreibungspflichtige Medikamente mitgeführt werden, die du während des Flugs benötigst. Dennoch sollte es keine Probleme mit Tabletten, Pulvern und Kapseln für den eigenen Gebrauch geben, wenn diese im Handgepäck transportierst. Flüssige Medikamente (z.B. Hustensirup, Gurgellösungen, Salben, Gels und Tinkturen), die nicht verschrieben wurden und die ein Volumen von mehr als 100 Milliliter aufweisen, müssen im Koffer transportiert werden und dürfen nicht ins Handgepäck.

Zurück in die Heimat – mit Medikamenten im Gepäck

Hast du dich im Urlaub mit günstigen Medikamenten eingedeckt? Oftmals sind diese im Ausland ja deutlich billiger als im Heimatland. Ist dies der Fall, dann solltest du bei der Mitnahme folgendes beachten:

  • Arzneimittel, die du außerhalb der EU erworben hast, dürfen in ihrer Menge nicht den üblichen persönlichen Bedarf (in der Regel geht man hier von 3 Monaten aus) überschreiten.
  • Zu beachten gilt auch, dass es sich bei den eingeführten Medikamenten um keine Fälschungen handelt. Denn solche Plagiate darfst du nicht importieren (wie auch andere Plagiate z.B. Taschen, Uhren, Shirts …).
  • Zudem ist von solchen Einkäufen und deren Einnahme ohnehin dringend abzuraten, da man nicht weiß, welche Qualität bzw. Inhaltsstoffe die Fälschungen haben.
  • Ähnliche Einfuhrverbote gelten natürlich auch für Stoffe, die im Doping verwendet werden. Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Einfuhrbestimmungen findest du auf der Website deines Herkunftslandes (für Österreicher: www.bmf.gv.at/zoll/reise/reise.html).

Fazit

Ja, Medikamente können im Handgepäck mitgeführt werden, jedoch gelten dafür bestimmte Regeln. Verschreibungspflichtige Medikamente in fester und flüssiger Form sind erlaubt, wenn ein ärztlicher Nachweis vorliegt. Bei flüssigen Medikamenten entfällt die Mengenbeschränkung durch die ärztliche Bestätigung. Betäubungsmittel sind ebenfalls erlaubt, solange die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Weiters sind alle Arten von Spritzen nur mit ärztlicher Bescheinigung gestattet. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind offiziell nur erlaubt, wenn sie während des Flugs benötigt werden. Flüssige Medikamente über 100 ml müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Bei der Rückreise sollten eingeführte Medikamente aus dem Ausland den persönlichen Bedarf nicht überschreiten. Achtung: gefälschte Medikamente sind jedenfalls verboten. Wir empfehlen: Informieren Sie sich vor dem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

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Häufig gestellte Fragen

Dürfen Medikamente im Handgepäck mitgeführt werden?
Frei verkäufliche als auch verschreibungspflichtige Medikamente sind im Handgepäck bei Flugzeugen grundsätzlich erlaubt. Es wird jedoch empfohlen, sie in ihrer originalen Verpackung und zusammen mit einem Arztzeugnis oder einem Rezept zu tragen, um zu belegen, dass sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Es ist auch ratsam, sich vor dem Flug mit den Regeln des jeweiligen Flughafens und der Fluggesellschaft vertraut zu machen, da es Unterschiede geben kann.
Spritzen im Handgepäck?
Spritzen gelten immer als potentielle Waffen und dürfen ohne medizinische Notwendigkeit im Handgepäck nicht transportiert werden. Für das Mitführen ist daher zwingend ein Nachweis erforderlich.
Nicht-verschreibungspflichtige Medikamente im Handgepäck?
Ein Nachweis ist in der Regel nicht erforderlich und kleinere Mengen können im Handgepäck mitgeführt werden. Allerdings müssen Flüssigkeiten über 100ml in den Koffer.