Verpflegung an Bord - alle wissenswerten Infos

Essen im Flugzeug

Auch wenn man einen Kurzstreckenflug gebucht hat, der vielleicht nicht einmal eine Stunde dauert, knurrt den meisten Passagieren rasch der Magen. Kein Wunder, denn mit der Anreisezeit zum Flughafen und der Wartezeit vor dem Check-In kommen in Summe doch meist einige Stunden zusammen. Doch seit wann gibt es eigentlich das Flugzeugessen? Wie wird dieses zubereitet? Und darf ich mir auch mein eigenes Essen einpacken? Die Antworten darauf und noch viele weitere interessante Infos haben wir dir in diesem Artikel zusammengefasst.

Essen im Flugzeug

Wissenswertes rund um das Flugzeugessen

Bereits 1928 wurde die erste Bordverpflegung - auch Airline-Catering oder Flugzeugessen genannt - für Passagiere bereitgestellt. In den Anfangszeiten der Flugreisen wurde das Essen noch direkt an Bord von einem Koch zubereitet. Diesen Service bietet heute kaum mehr eine Fluggesellschaft an – und wenn doch, dann ausschließlich für jene Gäste, die First Class reisen. Früher wurde Flugzeug-Catering auch als Ablenkungsmanöver gegen Flugangst serviert.


Heute kümmern sich große Catering-Firmen wie z.B. „Do & Co“ oder „LSG Sky Chefs“ um das leibliche Wohl der Gäste. Die Mahlzeiten werden meist schon lange (oft mehrere Tage) vor dem Verzehr zubereitet, tiefgefroren und dann im Flugzeug über Dampf aufgetaut. Das Essen selbst muss stärker gewürzt werden als am Boden, da sowohl der Geschmacks- als auch der Geruchssinn in luftigen Höhen anders ausgeprägt sind. Dies ist eine Folge der veränderten Luftfeuchtigkeit, sowie des Luft- und Kabinendrucks. Das Essen wird daher mit diversen Gewürzen, Salzen und Fetten angereichert. Es schmeckt dann zwar in der Luft besser, ist aber nicht wirklich gesünder. Bei der Bordverpflegung haben Flugreisende keine Ansprüche auf besondere Leistungen, es gibt keine offiziellen Regelungen in Sachen Bordverpflegung. Wann und ob etwas serviert wird, liegt in der alleinigen Entscheidungsbefugnis der jeweiligen Fluglinie. Nicht verzehrtes Flugzeugessen muss entsorgt werden. Eine weitere Verwendung - auch von nicht geöffnetem Essen - ist untersagt.

Tomatensaft gehört – für viele unverständlich – zu den Rennern bei der flüssigen Bordverpflegung. Der Grund dafür ist, dass der rote Gemüsesaft durch den niedrigen Kabinendruck herrlich fruchtige Gerüche und süße Geschmacksnoten frei gibt.


Auch wenn Alkohol auf viele Reisende eine beruhigende Wirkung haben mag, sollte er an Bord in beschränktem Maße genossen werden. Die Gründe dafür liegen nicht nur in der erhöhten Thrombosegefahr durch erweiterte Gefäße, sondern auch darin, dass Alkohol entwässernd wirkt – und wer mag sich schon dauernd auf die Flugzeugtoilette begeben?

Neue Trends bei der Bordverpflegung

Bei den meisten Flügen ohne Verpflegung werden kostenpflichtige Getränke, Snacks und (meist nur auf Vorbestellung) Mahlzeiten angeboten. Die Preise für diesen Service sind meist sehr hoch angesiedelt. Die Qualität ist aber auch deutlich besser, als bei herkömmlichem Flugzeugessen. Bei diesen vorbestellten Menüs kannst du mittlerweile bei fast allen Fluglinien besondere Wünsche anbringen (lactosefrei, vegetarisch, vegan, glutenfrei …) und es gibt für bestimmte Reisegäste auf Anfrage auch (koscher, halal, diätische Gerichte …).

Der Grund, warum die meisten Airlines mittlerweile keine Bordverpflegung mehr anbieten, sind die sinkenden Ticketpreise. Dabei werden nicht nur die Kosten der Mahlzeiten miteinberechnet, sondern auch das geringere Gewicht im Flugzeug. Durch weniger mitgeführtes Essen werden die (Treibstoff)Preise der Fluggesellschaften und somit auch die Ticketpreise gesenkt.


Premium-Airlines mit höheren Ticketpreisen betrachten das Bord-Catering manchmal auch als ihren besonderen USP. Besonders bei asiatischen und afrikanischen Fluggesellschaften nimmt die Verpflegung prinzipiell einen wesentlich höheren Stellenwert, als im europäischen Raum. Bei vielen Fluggesellschaften gibt es aktuell einen Trend zu regionaler Kost. Damit wollen die Airlines Verbindung zu ihrem Heimatland herstellen. Der frühere Trend zu internationaler Küche ist vorbei.

Die weltweit größte Airline-Catering Firma, die Lufthansa-Tochter „LSG Sky Chefs“, hat auf den Trend - Verpflegung an Bord nur gegen Bares - reagiert. Mit der Übernahme des ehemaligen Start-Up`s „inMotion“ wurde ein Anbieter übernommen, der für die Passagiere den gesamten Verkauf an Bord abwickelt. Neben der Verpflegung werden ergänzend auch Spielzeug, Give-Aways sowie diverse Magazine offeriert.

BYOF als neue Form der Bordverpflegung

Im europäischen Luftraum setzt sich das BYOF (bring your own food) immer mehr durch. Viele Passagiere nehmen ihre eigene Jause mit an Bord. Doch seit 2006 gelten strenge Regeln für das Handgepäck. Während es früher erlaubt war, Tee, Kaffee, Wasser und Limonaden in größeren Mengen mit ins Flugzeug zu nehmen, gibt es heute Einschränkungen. Es ist zwar noch immer erlaubt – allerdings nur dann, wenn die Getränke im Sicherheitsbereich bei den Gates gekauft wurden.

Was muss also beachtet werden, wenn man eigene Lebensmittel oder Getränke im Handgepäck mit an Bord nehmen möchte? Es gibt zusätzlich zu Flüssigkeiten die Kategorie „halbflüssig“. Zu den halbflüssigen Lebensmitteln zählen:

  • Honig
  • Marmeladen
  • Schokocremes wie z.B. Nutella
  • Streichwurst
  • Eingelegte Lebensmittel oder Lebensmittel in Salzlake wie z.B. Mozzarella (eine Mischung aus fester Nahrung und Flüssigkeit) und somit gemäß EU-Verordnung verboten
  • Quark
  • Gelees

Die hausgemachte Jause im Flugzeug?

Im Passagierraum sind grundsätzlich nicht-flüssige Jausen und Snacks erlaubt, die bereits zuhause vorbereitet wurden (kein schmieren von Marmeladebroten im Flugzeug, da Marmelade nicht mitgenommen werden darf und auch Messer zum Streichen verboten sind). Besonders empfehlenswert sind geruchsarme, leicht zu transportierende Snacks wie z.B. Müsliriegel oder Obst – doch Achtung – auch hier gibt es in manchen Ländern Einfuhrverbote, die du besser kennen solltest. Grund dafür ist, dass über Lebensmittel auch Viren und Bakterien in ein Land eingeschleppt werden können. So haben einige Inselstaaten wie z.B. Australien und Neuseeland zum Schutz ihrer heimischen Fauna und Flora besonders strenge Ein- und Ausfuhrbestimmungen (egal, ob die Lebensmittel im Hand- oder Aufgabegepäck deponiert sind), die auch vom Zoll genauestens überprüft werden. So kannst du z.B. in Neuseeland mit einer Strafe von bis zu 400 Neuseeland-Dollar belangt werden, wenn sich in deinem Handgepäck ein Apfel befindet. Bei Kurzflugreisen innerhalb der EU gibt es jedoch keine Beschränkungen, in Sachen Mitnahme von Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch in kleinen Mengen.


Zu beachten sind aber nicht nur die Mengenbeschränkungen bei Flüssigkeiten und die Ein- und Ausfuhrbeschränkungen der unterschiedlichen Länder, sondern auch die verschiedenen Zollbestimmungen für Nahrungsmittel:

  • Es empfiehlt sich grundsätzlich vor der Einfuhr von Lebensmitteln zu überprüfen, ob – und wenn ja – welche Lebensmittel dem Zoll gemeldet werden müssen.
  • Bei Reisen in der Europäischen Union unterliegen nur Alkohol, Kaffee sowie Tabak einer Verzollungspflicht.
  • In Nicht-EU-Ländern können jedoch oftmals hohe Zollgebühren für die Einfuhr gewisser Lebensmittel entstehen.

Babynahrung an Bord

Bist du mit einem Kleinkind (unter 3 Jahren) unterwegs, gilt für die mitgebrachte Babynahrung KEINE 100-Milliliter-Regelung. Der Brei muss auch nicht in speziellen Behältern verpackt werden, darf aber nur in der benötigten Menge mit an Bord gebracht werden. Er muss zudem vorher dem Personal gezeigt werden.

Guter Tipp für unterwegs: Informiere dich am besten zeitgerecht vor dem Abflug über die aktuellen Einfuhrbestimmungen deines Reiseziels, dann bist du auf der sicheren Seite.

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