Wann gilt ein gecancelter Flug bei Austrian Airlines als entschädigungsberechtigt?
Nicht jeder Flug, der annulliert wurde, ist automatisch anspruchsberechtigt, denn es ist entscheidend wann der Flugpassagier am Zielflughafen ankommt. Zudem darf es nicht einen außerordentlichen Umstand geben wie zum Beispiel schlechtes Wetter, einen Vulkanausbruch oder Vogelschlag geben, der die Fluglinie von Entschädigungszahlungen entbindet.
Die Fluglinie hat auch das Recht eine Ersatzbeförderung anzubieten, die man dann auch nutzen sollte. Nur wenn die Ankunft am Zielflughafen mit der Ersatzbeförderung mehr als 5 Stunden später eintrifft ist der Flugpassagier berechtigt vom Flug gänzlich zurückzutreten. In den meisten Fällen empfiehlt es sich jedoch nicht auf eigene Faust einen ganz anderen Flug zu buchen, denn in der Regel sind die ganz kurzfristig gebuchten Flüge extrem teuer und die AUA wäre in einem solchen Fall nicht verpflichtet die Kosten für einen solch Flug, der weit mehr als das ursprüngliche Ticket kostet zu übernehmen.
Also am besten mit der AUA am Flughafen sprechen und nach einer möglich günstigen Lösung suchen. Zudem ist die Airline bei größeren Verspätungen verpflichtet Getränke und Mahlzeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.