Liste Gegenstände die im Handgepäck verboten sind
Ganz einfach gehören alle Dinge nicht in das Handgepäck die geeignet sind die Sicheheit an Bord zu gefährden. Da die Regeln international mehr oder minder gleich sind wirken manche Bestimmungen für uns Europäer etwas sonderbar an, haben in anderen Ländern durchaus ihre Berechtigung:
- Pistolen, Feuerwaffen oder sonstige Waffen und Munition: Wie eingangs erwähnt für uns Europäer eine eher sonderbare Regel, läuft bei uns kaum wer mit Waffe herum, außer entsprechendes Personal wie Polizisten oder Angehörige von Sicherheitsdiensten. In den USA ist vermutlich diese Bestimmung durchaus notwendig.
- Nachbildungen und Imitationen von Waffen: Klingt jetzt ein wenig komisch, aber mit einer täuschend echt aussehenden Waffe lässt sich vermutlich sehr einfach ein Flugzeug entführen.
- Messer und scharfe Gegenstände: Es wird vermutlich jeder denken: absolut klar. Aber es kann fast jedem passieren, dass eine kleine Schere, eine Nagelfeile oder vielleicht sogar ein kleines Taschenmesser von der letzten Wanderung im Rucksack ist, der für das Handgepäck verwendet wird. Also immer die gesamte Tasche vor Befüllung kontrollieren.
- Stumpfe Gegenstände, neutralisierende oder kampfunfähig machende Gegenstände: Eine etwas schwammige Bestimmung, aber im Grunde geht es darum, dass all jene Gegenstände nicht mit an Bord dürfen, welche geeignet wären als stumpfe Waffe eingesetzt zu werden. Auch wenn beispielsweise ein bemalter Stein noch so entzückend und unschuldig am Markt ausgesehen hat, ins Handgepäck darf er nicht.
- Gegenstände, die als Waffe eingesetzt werden können: Braucht man vermutlich etwas Fantasie, uns fällt trotz gründlicher Recherche kein Alltagsgegenstand ein, der als Waffe zu gebrauchen ist und sich ins Handgepäck verirrt, vermutlich gehört hier ein Regenschirm dazu.
- Explosive und entflammbare Stoffe: Die Fluglinien und die Piloten berechnen den Verbrauch von Kersion für den Flug sehr genau und haben auch immer eine Reserve mitkalkuliert, der 5l Benzinkanister ist daher im Handgepäck nicht notwendig. Scherz beiseite, wir empfehlen generell keine notwendigen Flüssigkeiten mit ins Handgepäck zu geben.
- Sturmfeuerzeug: An das denkt man vermutlich weniger, viele Raucher schwören darauf. Wir empfehlen generell keine Feuerzeuge mit an Bord zu nehmen. Egal welcher Machart, es gibt keinen Fall, wo ein Feuerzeug an Bord eines Flugzeuges gute Dienste leisten würde.
- Chemische oder toxische Stoffe: Eher technische Einschränkung und betrifft einen klassischen Flugpassagier nicht.
- Flüssigkeiten, Pasten, Gels und Aerosole: Die Bestimmung die die meisten kennen werden: Maximal 100ml (bzw. 100g) pro Einzelbehältnis in dem durchsichtigen Plastikbeutel mit 1 Liter Fassungsvermögen und maximal 20x20cm groß. Der Beutel ist separat beim Handgepäck vorzuweisen. Davon ausgenommen sind Babynahrung und flüssige Medikamente (für beide Ausnahmen jeweils nur die Menge, die für den Flug benötigt wird).
Die ganz genaue Auflistung der Verbote findet sich auf der Website der Bundespolizei: Was darf ich mitnehmen?
Zusammenfassend kann man die Empfehlung in der Einleitung noch einmal ausführlicher erklären: